Juli 1482.
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»». In Betreff der Streitigkeiten zwischen Zürich und Strasburg haben die Eidgenossen die vonZürich und auch Zürich die Eidgenossen gemahnt. Zürich hat in Folge dessen seinen vorgehabten Zugabgestellt und den Eidgenossen Tag gesetzt gen Einsiedel» ans St. Oswalds Abend (4. August). JederBote soll dieses und anderes, was diese Angelegenheit berührt, an seine Herren und Obern bringenund soll man auf dem Tag, der nächsten Sonntag zu purer» sein wird, sich darüber wieder berathen.I,. Die von Basel sollen denen von Strasburg „die sach zu erkennen geben" und bei ihnen bewirken,das sie einwilligen, einen gütlichen Tag durch bevollmächtigte Boten zu besuchen. Wenn sie einwilligen,so soll Basel das nach tzneern melden und purern dann den Eidgenossen und denen von Strasburg denZag verkünden. Es wird auch beschlossen, das in dieser Sache kein Ort „ fürschiesc", sondern alles,was darin gehandelt werden soll, soll mit gemeinem Rath gemeiner Eidgenossen geschehen. «I. Ebensohat man mit denen von St. Gallen und Schasshausen und Appenzell geredet, das sie nirgend hinziehenohne gemeiner Eidgenossen Wissen und Wille». « . Und da einige Knechte bereits ausgezogen sind, habendie von Zürich zugesagt, dieselben zu „wenden" und nicht zu dulden, das ferner Jemand hinwegziche.
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Boten: Zürich l niemand anwesend). Bern. Peter von Wabern, Rttcr. pneern Easpar vonHertcnstein, Ritter, Schultheis; Heinrich HaSfnrter, Altschnltheift; Peter Tammann; Werner von Meggen.Uri. Ammann Arnold. Schwhz. Ammann Abyberg. Unterwalden. Ammann von Znbcn; HeinrichWinkelricd. Zug. Heinrich Albrecht. Glarus. HanS Rüsch. Freibürg. Jakob Bugnict. Solo»thurn. Eunzmann Vogt.
»». Da gemäs dem Abschied zwischen der Stadt pindan und den Möttclinen der Herzog von Oesterreich an den Kaiser werbeil sollte, so wird dcnen von Unterwaldc» und dem Möttelin zugesagt, das mandie ^achc beim Herzog bestens empfehlen oder selbst in des Möttelis Kosten einen Boten Namensgemeiner Eidgenossen mit Ausnahme Zürichs hinsenden wolle. In Folge dessen wurde Ammann Dietrichvon schwhz als Bote bezeichnet. I». Zürich hat in Folge der Mahnung wegen seines Streites mitStrasburg seinerseits die Eidgenossen ans St. Oswalds Abend (4. August» nach Einsirdeln zum Rechtgemahnt; dabcr wird beschlossen, das auf diesen Tag jedes Ort seinen Boten daselbst haben, Uri undSchwhz die Zugesetzten, purer» den Redner geben sollen. Eine Botschaft von Strasburg klagt, das,die Zürcher ihnen Feindschaft angesagt haben, was sie doch weder um Zürich, noch »m die Eidgenossenverschuldet hätten, da sie vor und in der Vereinigung jewcilcn als gute Freunde an den Eidgenossengehandelt, namentlich da der von Geroldseck zu Schütten, am Rhein einige der Eidgenosse» getödtet odergefangen hatte, die Gefangenen erlost und peib und Gut daran gesetzt hätten. Strasburg hoffe daher,die Eidgenossen werden Zürich von seinem Vorhaben abhalten und erbiete sich wie früher zu recht-lichem oder gütlichem AuStrag der Sache vor den eidgenössischen Orten, es hoffe auch, die Stadt Straf,»bnrg werde de» Eidgenossen mehr gelten, als ein hergelaufener Mann, der ihnen niemals Dienste geleistethabe. Schließlich suchen sie um sicheres Geleit nach für die Boten, welche ihrerseits ans diesfalls anzu»