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setzende Tage gesendet würden. Hierauf wird beschlossen: Ans Dienstag nach St. Jaeobstag (50. Juli)soll ein freundlicher Tag dieser Sache wegen zu Baden gehalten werden, wohin die Stadt Strasburgund die eidgenössischen Orte ihre Boten, letztere je zwei, zu senden haben. Der eidgenössischen OrteBoten sollen nächsten Freitag (26. Juli ) vorerst nach Zürich gehen, um die Zürcher zn bestimmen, aufdem Tag zu erscheinen und den Straßbnrgcrn Geleit nach Baden zn geben. Basel soll auch hicvon inKenntnis; gesetzt werden, damit dieses der Herren und Städte Boten, so zn Zürich gewesen, auf denTag einlade. ,1. Bezüglich der Abscndnng einer Votschaft an den Herzog von Oesterreich in der Sachedes ClanS Rinck soll zu Baden endliche Antwort gegeben werden. «?. Ebenda soll man sich entscheiden,ob man mit dem Boten, den die Ansprecher an Mailand in ihren Kosten dahin senden, noch einenbesonder« Boten hinsenden wolle, um in gemeiner Eidgenossen Namen die Reklamationen wegen derZölle u. s. w. anzubringen, oder ob man dem erstem Boten diese Sache übertragen und die Hälfte derKosten desselben bestreiten wolle. Die Boten dieses Tages sind der Ansicht, es wäre besser, zwei Botenzu schicken, damit sie einander gegenseitig bchülslich sein könnten. t°. Auf dem Tag zn Luecrn, MitteAugusts, soll man sich erklären, ob man den Delfin in die Vereinigung aufnehmen wolle. K. Wege«des Streites zwischen Zürich und Strasburg wird nachträglich wiederholt beschlossen, das; kein Ort ohnedas andere handeln, sondern Alles mit gemeinem Rath geschehen soll. I». Der Schreiber von Lncern sollsowohl für den Tag zu Baden, als für denjenigen zn Einsiedel», die Schriften und Aetcn besorgen.
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Rapperschwyl.
1^452, 27. Alls! (Samstag >>«ücStaatsarchiv Zürichs »ngcbuiidcncr Abschied.
Boten: Z ür i ch. Felfr Keller. 2 ne.crn. Werner von Meggen. Uri. Heinrich Jmhof. Schwh z. RudiSchribcr, Vogt zu Uznach. Unlerwalde n. Rudolf Wirz, Scckclmeistcr. Z u g. Heinrich Trinklcr-Glarus. Werner Acbli, Amman«.
Diese Boten haben die Zinse, Nutzen und Gülten, so zur Grafschaft Sargans gehören, undderen durchschnittlicher Ertrag in mittlem Jahren, erkennt und aufgezeichnet, wie folgt: Von der Steuer(20 Gulden 12 Schilling; vom Nmgeld 25i Gulden; vom Alssschmalz ll Gulden; vom Weidschmal;7'/^ Gulden; vom Zoll 50 Gulden; vom Schmelzofen zn Blnntz 206 Gulden; Schmicdcnzins 200 Gulden',Ehrschätze von Schmieden jährlich 50 Gulden; von der Fischcnz 20 Gulden; von den Gütern l OO Gulden 5ferner jährlich 50 Scheffel Korn, thnt 25 Gulden; Käse für 4 Gulden. Summa 824^ Gulden, > 2 Schilling-Davon gehen jährlich 20 Gulden den Pfaffen zu Sargans. Dazu das Schlos, Fälle, Geläsc, Busen «>"Frevel, Tagwcn und Hastnachthühner. I». Die Boten haben auf Genehmigung ihrer Obern hin dem Grast"Jörg den Kauf der Grafschaft Sargans zugesagt um (5000 Gulden. Innert vierzehn Tagen soll jedes Ortfür sich dem Abt von Einsiedel« darüber antworten. Wollen einige Orte nicht beitreten, so mögen dieandern den Kauf behalten. Geht der Kauf dergestalt vor sich, so hat Graf Jörg sich vorbehalten, sein Lebenlang in der Grafschaft Jagd und Fischcnz mit der Eidgenossen Vogt zu nutzen, auch der vii Orte Bürgerund Landmann zn sein, wie er bisher derer von Schwhz und Glarus Landmann gewesen ist. Wenn derKauf zugesagt wird, so sollen sowohl der Kauf als anch das Burg- und Landrccht gehörig verbrieft werde«.