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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juli 1482.

so wird angesehen, das! auf St. Marien Magdalenentag (22. Juli) jedes Ort seine Botschaft zu Staushabe, um zu schwören; die von Glaruö sollen eine Abschrift ihres Bundes mit sich nehmen. Auf den-selben Tag sollen auch alle Orte ihre Boten zn Bern haben, da soll man die Bunde beschwören, darnachdas neue Vcrkommniß und den Bund mit Solothurn, desgleichen den Scmpachcrbricf verlesen, wie mandas zu Lueeru gcthan hat. ,1. In Betreff der Mahnung, die von Zürich und Straßburg betreffend,war zu Baden beschlossen worden, daß Jedermann ans diesen Tag seine Mahnung besiegelt mitbringensoll. Das ist geschehen, und es wird nun beschlossen, daß nächsten Sonntag (14. Juli) jedes Ort seineBotschaft zu Zürich haben soll, um freundlich und ernstlich zu bitten, daß Zürich von seinem Unternehmenabstehe; hat das keinen Erfolg, so sollen die Boten alsdann die versiegelten Mahnbriefe übergeben. «?. Ansdas Anbringen des Herzogs von Oesterreich in Betreff einer ewigen Richtung mit Herzog Maximilianwird geantwortet, wenn der Fürst uns die Briefe von der Städte am Rhein wegen einmal aufgerichtetund versiegelt habe, so wolle man dann auch in Betreff der andern Sache gebührlich Antwort geben.I'. Da man vernimmt, daß die Ansprcchcr an Mailand in Schwhz bei einander gewesen und, ungeachtetman ihnen in ihren Kosten einen Boten nach Mailand zugesagt hat, Willens seien, etwas Ausruhr n»dKrieg über den Herzog von Mailand zu machen, so wird beschlossen, jedes Ort soll die Seinen schwörenlassen, nichts derartiges vorzunehmen ohne Erlaubnis! der Obrigkeiten. Dabei will man der Sache fernereAufmerksamkeit zuwenden. ^vn Claus RinckS und der Sachen wegen, darum der von Metsch ihn n»dandere an der Etsch gefangen und etliche zu Tod gemartert hat, weil uämlich ihrer zweiundsiebeuzig mit denEidgenossen ein heimliches Einverständnis! gemacht haben sollten wider den Herzog, um ihnen hinterrücksseine besten Städte und Schlösser in die Hände zu spielen, haben gemeiner Eidgenossen Boten, nachdemsie obiges mit bcschworncr und versiegelter Kundschaft erfahren, erachtet, eine Botschaft zum Fürsten z»schicken, um ihre Ehre zu rechtfertigen und den von Metsch vorzunehmen, damit die Wahrheit an Tagkomme. Man soll nicht vergessen, den Boten ans den Tag zu Staus hierüber Vollmacht zu gebe».I». In den Streitigkeiten zwischen den Chorherren von Zofingen und Knutwhl einerseits und denen vonBüren anderseits, sollen beide Städte Bern und Lueeru ihre Boten nächsten Sonntag 04. Juli) zu Rockstan Ort und Stelle zn Büren haben, i. Wegen Ammann Bürglcr soll man Lueeru freundlich bitten, anunser Frauen Tag (15. August) ihm die Stadt zu öffnen. It.. Von des Schreibers wegen zu Baden sollauf der Jahrrcchnung die Rede sein. I. Des ottenbürcnschcn Handels halben ist ein Tag angesetzt a»lUnser Lieben Frauen Tag im August.

15«.

Zürich.

Hl- Zttll (vff Zinstag nach Margarcthc).

Staatsarchiv Vcr»: Allgemeine eidgenössische Abschiede. ».?)»

Boten: Bern. Petcrmann von Wabern; Venncr Tittlingcr. Lueeru. Caspar von HertenstistuPeter Tammann. Uri. Ammaun zum Brunnen; Jost Ortcr. Schwhz. Ammann Ettlh; Ammann?>bhbcrg. Obwaldcn. Heini Heiden. N idwalden. Heini Winkelried. Zug. Heini Albrecht; Rudi TrinklUGlarns. Werni Ebli, Ammann. Freiburg. Petermann von Faueignh. Solothurn. Vogt, Sck»sttheiß; Stöllh, Venncr.Item es sind auch dabh gewesen von Sant Gallen, zween BürgermeisterVarenbüler vnd Vogclwaidcr, vnd Brendler, vnd von Schaffstuscn der Bürgermeister Trüllcrch."