April l!82,
BnndcSbrief aber möchte er, wie das zu Staus beschlossen worden, herausgeben f. Heimbringen denBerathungSgegenstand der laufenden .ltnechte wegen. Der Eidgenossen Landammann im Zburganstellt eine Eintrage in Betreff des AppellirenS und einer Schuld des Sirt von Schinen an die Bogt-kinder des Jacob von Laudenberg zu Hegi, wofür er dessen Herrschaft Gachnang mit Beschlag belegthabe, Antwort: Er soll soviel möglich „vor dem Appelliren sin", die Arrestsache soll vor unser» Eidgenossen von Zürich berechtigt und wenn es die Parteien verlangen, beförderlich darum Tag angesetztwerden, Ii. Zürich soll in aller Eidgenossen Namen eine Botschaft auf den Tag zu Biberach am SonntagEantatc t 5, Mai» schicken zur Unterstützung der Stadt Rothwcil, I. Zürich, Luecru, Schwhz undGlaruS sollen jedes Ort eine Botschaft nach Lindau schicken von des Möttelis wegen. Diese Boten sollenBollmacht haben in gemeiner Eidgenossen Namen aufzutreten und je nach Gestalt der Sache die Freilas-sung dco Möttcli z» verlangen, k. Da alle Orte einverstanden sind, das Oberland von dem Grafenvon Sonnenberg zu laufen, so sollen auf Dienstag in den Pfingstfciertagen <28. Mai» von allen OrtenBolen zu Wesen eintreffen I. Der Herzog Ludwig Maria Sforza, gegenwärtig Regent zu Mailand,wird ersucht, dem Nittcr Jacob von Trivulzio zu befeblen, daß er die dem Grafen Johann Peter vonMonsar von dem Kauf der Grafschaft Monsar noch schuldigen Gulden bei den Eidgenossen zu desGrafen Händen bintcrlege, »». Auf den Antrag von Uri wird beschlossen, nochmals ernstlieb au diemailändische Regierung zu schreiben, daß sie die Eidgenossen in Gcmäßheit des EapitulatS zollfrei balteund darüber endliche Berschrcibnng ausstelle, »». Die Anforderung des Schulmeisters von Uri, der mitden Boten von Luecrn und Schwvz zu Mailand gewesen, soll man bcimbringcn, «». Ebenso das An-gebot von l2<)<»> Gulden, das auf den zu Lneern liegenden Diamant geschehen ist, >». Wegen der Sachevon Ottenbürcn soll jedes Ort die Botschaft, welche bei der frühern Verhandlung gewesen, auf denI, Mai mit dem Siegel nach Zürich senden, »ß. In Betreff des Ansuchens der Grafen von Württem-berg, mit uns in Bereinigung zu trete», wird jedem Boten eine Abschrift der Bereinigung, die Zürichmit ihnen geschlossen, mitgegeben; auf dem Tag zu Zürich soll man dann deshalb antworte», i-. DemAbt von St, Gallen wird auf sein Ansuchen, daß man sich in Mailand für seine Ansprachen verwende,geantwortet: da es alte Ansprachen seien, so möge er sie zur Zeit ruhen lasse», oder wenn er das nichtwolle, einen eigenen Boten deshalb mit dem Abgeordneten der Eidgenossen, welcher die Ansprackwii derPferdebändler nnd anderer Ansprecher zu besorgen hat, hineinsenden >». Lncer» erbält den Auftrag, nachdem Wunsche des AmmannS von Schwvz an den Bischof von Litten zu schreiben
III.
Z ürich.
Psgl lDcnstag nach Sl PHUixr und Zaiobjs«aa»«ar<»,iv Luttrn Allgemeine Abschiede n ZZ7
». Da sowohl der Beschädigungen wegen, welche die Eidgenossen am Hof zu Innsbruck erlittenund beim Herzog von Oesterreich eingeklagt haben, als auch von Elans Rincken Sache wegen noch keineAntwort angelangt ist, so soll man auf nächstem Tag sich berathen, was man in Sachen thun wolle.I». Dienstag in den Pfingstfciertagen (28. Mai) sollen von jedem Orte Boten zu Zürich sein um derottenbürenschen Sache wegen und auch über andere Geschäfte zu tagen, Luecrn soll diesen Tag denen von