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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Mai 1482.

Unterwaldcn verkünden, v. Die Boten, welche man des Möttelis wegen nach Lindau geschickt hatte,berichten über die verschiedenen Antworten, die sie daselbst erhalten haben. Das soll man heimbringen,und auf dem nächsten Tag ferner in der Sache handeln. ,Z. Da nun der streitigen Zölle wegen an denHerzog von Mailand geschrieben ist, so will man dessen Antwort erwarten, bevor man etwas weiteres indieser Angelegenheit vorkehrt. «>-. Oesterreich und Appenzell sollen wegen ihrer Streitigkeiten um dasGericht zu Rankwcil auf dem angesetzten Tag zu Zürich gegen einander vor der Eidgenossen Boten erscheinen-K. Einem aus der Gefangenschaft zu Baden entronnenen Knecht, Namcns Götz, wird sicheres Geleitgegeben, um sich auf der Jahrrechnung zu Baden vor Recht zu stellen.

I 42.

C o >i st a il z.

12, Ätns (Sonntag vncvm fuciittiiN-Ni«).

Die Acten fehlen. Siehe IW «I. «>. l -lüi I'.

Lucern.

20. Ä)f(U (Montag vor Pfingsten).

Staatsarchiv Lucer»- Luccrncrabschicdesammlung. ». N>?.

Voten: Bern. Thüring Frickcr, Doctor und Stadtschrcibcr. Lnecrn. Caspar von Hcrtenstcin,Ritter und Schultheiß; Pctermann von Meggen, Altschultheiß. Uri. Vogt Jmhof im Leu. Sch wp z. EnnradJacob, Altammann. Zilg. Der Heinrich. Solothnrn. Conrad Jacob (wahrscheinlicher Cnnrad Vogt>

Für Behandlung des Streites zwischen Zürich und Strasburg wegen des von Hohenburg wird,da von Unterwaldcn und Glarns keine Boten anwesend sind, obschon vorzüglich dieses Gegenstandeswegen der heutige Tag angesetzt worden, auf Sonntag nach Pfingsten (2. Juni) ein anderer Tag nachLuccrn angesetzt. I». Wenn auch die von einigen Orten in der Sache des Mötteli nach Lindau gesendeteBotschaft nichts ausrichten sollte; so soll dennoch denen, die hinausgezogen sind, kein Ort nachziehen,sondern es soll vorerst den andern Orten ein Tag angesetzt werden, damit man Raths Pflege und gemeinsamhandle. c. Der Vogt im Wagcnthal soll der Vogtkindcr des Rudi Senn wegen die Sache bleibe»lassen, wie solche zu Zürich von den Boten ist geordnet worden. «S.Heimbringen dz Anbringen dervon Luccrn von der Hexen wegen, so sh gefangen vnd verbrennt haut, wz die vcrichen von Wettern wegen,so bcichechcn sont, vnd dz noch vil vmbgangen, so bctlcr vnd nidcrlender sint, die so onch hexen sigcnstals icklichcr bott weis Witter zc sagen; onch dabh gerett, dz vbcr dz weiter lütcn vnd bctcn vast gut stlUvmb dz sol man gedenken, onch ctwz gutz zc tun vnd gott sincr gnaden ze bitten." «. Dem Vogt >>"Wagcnthal wird empfohlen, auf die Ordnung zu achten, die von Luccrn gemacht ist und die man auchin gemeinen Acmtcrn halten will, daß Geistliche und Weltliche ihr Korn zum Kauf auf die Märkte bringtsollen, ll. Die Klage des Clanö Ninck über die Marter, so er und andere unschuldig vom Grafen vo»Mctsch erlitten haben, sowie auch von der Reden wegen, die wider die Ehre der Eidgenossen gefalle» si»^soll man sich bis zu dem Tag, welcher zu Constanz auf den 2. Juni nach Luccrn angesetzt worden ist, ernstlichbedenken. Auf eben denselben Tag sott man der Bnrgrcchtbricfe wegen völlig Antwort geben.