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gemachten Gefangenen bleiben; doch will sie Basel auslösen, so mag das geschehe», k) Führt die Unter-bandlung zu Rom an kein Ziel, so soll sie allen Theilen an ihren Rechten unschädlich sein. (SiegelnHans von Bodman und Heinrich HaSfurtcr, beide Ritter.)
Zürich.
>4!t2, 17. März <-uf
Die Acten fehlen. Siehe Ulk »».
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1/111^, J7, März <Mitiwoch vor dem Palmsonniagi
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Boten: Zürich (nicht angegeben). Bern. Bartholomäus Hnber, Benner. Lueern. Caspar vonHcrtcnstcin, Ritter, Schultheiß; Ludwig Krämer; Ludwig Seiler; NielanS Rizzi. Uri. Walter in derGasse, Altammann. Schwyz. Dietrich in der Halten, Altammann. Untcrwaldcn. Rudi Wirtz, deöRaths. Zug. Rudi Letter. Glaruö. Bogt Rictlcr. Solothilrn. Hanö Stölli.
». Ans einem von Lueern anzusetzenden Tage soll man sich demnächst erklären, welche Maßregelnman ergreifen wolle, damit die neuen Zölle, welche dem mailändischen Eapitnlat zuwider fortwährend inBellcnz, Arona und Luggarnö bezogen werden, abgeschafft werden, und was man diesfalls dem Boten,welcher der Anforderungen (von Privaten) wegen nach Mailand geht, in Auftrag geben wolle. I». Am-mann Wollcb von Urscrn erhält ein Empfehlungsschreiben an den Herzog von Mailand zur Förderungeiner dort anhängigen Rechtssache. « . Dem Peter Krntcr will man ein (Empfehlungsschreiben nach Straß-burg geben, um seine Sache zu fördern, Selbsthülfc dagegen wird ihm nicht gestattet. «>. Da Straßburgsich in seinem Streit gegen Zürich in Betreff des von Hohenburg zu Recht erbietet, so sollen von allenOrten auf dem Tag zu Zürich Boten mit Vollmacht erscheinen und die von Zürich zu bereden suchen, daßsie die Sache den Eidgenossen anvertrauen, welche dann trachten werden, den von Hohenburg und seineEhefrau auf ein unparteiisches Recht zu bringen. Falls Zürich die Dazwischcnknnft der Eidgenossen nichtannähme, soll man es mahnen, nichts Feindseliges gegen Straßburg vorzunehmen, sondern sich mit einemder ancrbotenen Rechte z» begnügen. «. Da Oesterreich sich beschwert, daß Zürich zuwider der ewigenRichtung das Kloster Weingarten und einige Edle aus des Herzogs Gebiet zu Bürgern aufgenommenhabe, so wird beschlossen, auf dem nächsten Tag Zürich zu ermahnen, keine österreichische Angehörige mehrin sein Burgerrecht aufzunehmen und die bereits Aufgenommenen wieder daraus zu entlassen, f. An denHerzog von Oesterreich oder seine Räthe soll die Forderung gestellt werden, daß er die Briefe der vier Städteam Rhein nach seiner Zusage aufrichte. Die Boten sind der Ansicht, daß man das Oberland vondem Grafen von Sonnenberg kaufen soll; doch will man die Sache heimbringen und auf dem nächstenTag Antwort geben. I». Abermalige Verhandlung über die Lösung des ThurganS. Uri könnte sich nachdem Vorschlag Berns mit Eonstanz für gemeinsamen Besitz während einiger Jahre verständigen und willauf keinen Fall Eonstanz über Recht das Seinigc mit Gewalt entreißen. Schwhz und Untcrwalden sind