März 1482,
dieser Gegenstand bis zu dem Tag verschoben, welcher auf Marc (17, März) in Zürich stattfinden soll,?». In Betreff des Erbfalls, der vom Bischof von Constanz an einen Mann zu Aaran gefordert wird,haben der Eidgenossen Boten den bischöflichen Voten ersucht, dahin zu arbeiten, dasi der Mann ans demBann komme, und wenn dann die Forderung, welche die Herren von Münster dem Bischof übergebenhaben, geltend gemacht werden wolle, so möge das da geschehen, wo das Erbe gefallen ist; indessenwünsche man, dasi für diesmal, seinen und Jedermanns Rechten unbeschadet, der Bischof von der frag-lichen Forderung abstehen möchte. Die Entschuldigung des Bischofs von Constanz hinsichtlich derSache des FraucnklosterS Klingcnthal soll man heimbringen, ,1. Die Boten der vm Orte hätten aufdiesen Tag Antwort bringen sollen auf die Ausglcichungsvorschläge in ihrem Streit mit der Stadt Con-stanz um das thurgauische Landgericht und die Vogtci Francnfeld. Es sind nun aber von nicht mehrals vier Orten Boten erschienen, und diese sind nicht der Meinung, ohne die Andern darin zu handeln.Es haben also die Herren von Bern weiter in der Sache nicht handeln können, sondern solche beidenParteien „ hcimgesctzt" und „dannocht wenig geuallens daran, das st) söllich tagsatznng merenmals vastgesucht vnd aber nu die vnd damit ein Statt bern verachtet haben". «. In der Sache Zürichs undseines Bürgers Richard von Hohenburg gegen die Stadt Strasibnrg wird beschlossen, auf dem Tage znZürich soll nach einhelliger Ansicht aller Boten mit denen von Zürich geredet werden, dasi die Dinge gütlichbeigelegt werden,
Basel.
1 1 . (Montag nach Oculi>,
Staatsarchiv Basel.
Die Näthe Herzog Sigmunds von Oesterreich und gemeiner Eidgenossen von Städten und Län-dern vermitteln zwischen den Predigern und ihrem Anhang einerseits und dem Convcnt des „vssgc-sctztcn" Fraucnklostcrs Klingenthal zu Basel anderseits folgenden Vergleich: t) Soll eine Votschaft nachder Vermittler Gutbedünken nach Rom gesendet werden mit dem Auftrag, das Anerbieten der vertrie-benen Frauen „in obscruanz zc gand vnd darinn nach ordenlicher Form, wie dann Ir regcl dargibt zeleben" an den Papst zu bringen und selben zn bitten, dasi er sie ohne schwerere Beladnisi wieder in ihrGotteshaus kommen lasse, und ihnen eine ziemliche Obrigkeit, nur nicht die Prediger oder Barfüsicr,gebe, um sie in der Ordensregel zn erhalten. Dieser Botschaft sollen vorläufig 2t)l> rheinische Guldengegeben werden. L) Die gleiche Botschaft soll den Papst bitten, einen Commissarinö zn ernennen, der mitseiner Vollmacht beider Thcilc Klage, Antwort und Kostcnösordcrnngcn anhöre und ohne Appellation >»der Sache entscheide, a; Den vertriebenen Frauen sollen an ihre Kosten 2t1t) rheinische Gulden baar n»ddazu, damit sie sich zn Basel oder Mühlhauscn anständig cinhanscn und den Spruch von Rom erwartenmögen, jeder wöchentlich 1 Gulden verabfolgt werden. Ucbcr diese Summe hinaus soll das Vermögendes Klosters Klingenthal weder verpfändet, noch beladen werden. 4) Die Herren Prediger sollen dieseUnterhandlung, welche im Interesse der Ruhe und auch zu ihrem Besten geschieht, nicht stören, und sollenüberhaupt in der Zwischenzeit alle weitem Schritte bei Papst und Kaiser unterlassen werden. r>) Währendder Zeit dieser Mission nach Rom soll die Fehde Albrcchts von Klingcnbcrg und seiner Mithaftcn gegendie Prediger und ihre Partei ruhen, und soll bis Pfingsten allgemeiner Stillstand sein. Die früher