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Februar 1482.
berg die Sache in Gegenwart des Vogts noch einmal gründlich prüfen und ihr Urthcil bei Eiden geben.I. Der Vogt in den Acmtcrn soll den Wirthcn in der Herrschaft Rüsegg, welche dem StadtschreiberMelchior Ruf! zu Luccrn gehört, befehlen, ihre Taverncnrcchtc von diesem zu empfangen nach Laut undSage seiner Siegel und Briefe; wollen sie ihm dagegen diese absetzen, so sollen sie ans nächstem Tagmit ihm vor der Eidgenossen Boten zn Recht kommen. Ii.. Verhandlung wegen der Lösung des thnrgauischen Landgerichts. Zürich stimmt für Annahme des zn Bern gemachten Vertragsentwurfs; gefalle dasnicht, so will es auch an fernerer Bcrathung theilnchmen. Uri will bei der zn Bern gegebenen Erklärung verbleiben, der Bote hat jedoch Vollmacht, mit den Eidgenossen gemeinsam zu handeln. Schwvzmeint, man solle die Sache nicht so leicht fallen lassen, sondern auf der Lösnng bestehen, will aber aucheinem gemeinsamen Beschluß sich nicht entziehen. Obwalden nimmt den Vertrag von Bern an, undwill seinen Theil vom Lösungsgeld zurückziehen, wiewohl ungern. Nidwalden bliebe gern bei der Lösnng,stimmt jedoch der Mehrheit bei. Zug hält dafür, man soll auf der Lösung beharren, nimmt übrigens, wennalle andern es thun, den Berncrabschied auch an. Glarns wie Zug. Luccrn bcharrt auf der Lösnng -durch die ewige Richtung mit Oesterreich seieil die VII Orte Schirmherren über den Thurgau geworden;Constanz habe dagegen nichts eingewendet, bis man die Lösnng begehrte, dann erst habe Constanz beimKaiser geklagt, und in hängenden Rechten die Bestätigung erlangt; deshalb soll man Thurgau zn Händennehmen. Beschluß: Wiewohl man in den Ansichten nicht einhellig sei, soll man doch noch einen Tag zuBern in dieser Angelegenheit halten und daran arbeiten, daß Constanz das Lösegeld nehme und unsThurgau lasse. I. In der Sache zwischen Straßburg und Zürich soll man daran sein, daß eines dervorgeschlagenen Rechte angenommen werde. >». Auf diesem Tage sind augelangt die Ivtlllll Gulden,welche der König von Frankreich als vierte Zahlung für Obcrburgnnd gegeben hat. Dieselben werdenvertheilt nach Bestreitung folgender Ausgaben, als: Ausgaben der Boten, so das Geld geholt und17 Wochen mit 6 Pferden bei dem König und zn Lyon sich aufgehalten haben, 2l)<) Gulden für denRitt nach Mailand, den Schreibern für die Bnndcsbricfe und neuen Vcrkommnissc, einigen Boten, diezn Innsbruck gewesen, Läufern zum König n. s. w. Die Bezahlung der Schreiber zu Luccrn dagegen fürQuittungen und Vollmachtbriefe nach Lyon, für die Schreiben nach Mailand n. f. w. wird noch einswcilcnverschoben, i». Wegen der großen Kosten, welche die sechs Pferde bei der Abholung des Geldes iu Lvonverursacht haben, soll man sich berathcn, mit wie viel Pferden die Boten künftig reiten sollen; schon jetztist man der Meinung, daß jeder Bote nur selbaudcr reiten soll. «». Glarns und Solothurn sollen diefünfte Zahlung zu Lyon abholen, Luccrn Credenzbrief und Quittung ausstellen. >». Auf nächstem Tagsoll man sich über Abstellung des Kricgslaufcnö zum König und zu andern Fürsten berathcn.
Zu v. 448L. Mittwoch vor Reminisccre (27. Februar). Luccrn. Gemeiner Eidgenosse» Bote» crsnchcn den Rath zu Basel,de» Parteien für die Dauer des Vermittlungstags, der zwischen den Predigern und den Frauen ttn Klingcnthal auf Montag »achReminisccre zu Basel angesetzt ist. freies, sicheres Geleit zu geben. (Missiv im Staatsarchiv Basel.) Siehe I!t7. Zu «'Bemerkung im Lucerncrabschied: „Item das fünfte ZU. so auf vergangene Ostern verfallen ist, hat man zu Zürich getheilt: anDucaten «i» Stück, Schilt mit der Sonne 393>/z, Frankrcichcrschilt 451. utrische Gulden 541, rheinische Gulden üLssz, alteSchilt 44, Savoycrschilt 1, Lyoner 3, Katzcngulden 55, Halbguldcn 4."