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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Februar lF82.

Bürgermeister, Räthe und Bürger gcmeinlich der Stadt Zürich schließen mit einander ans zehn Jahre eineVersteniniß" folgendermaßen: >) Keiner der beiden Thcilc soll den andern während dieser Zeit weder ,selbst bekriege», noch dessen Widersachern irgendwie Vorschub leisten, 2) Beide Thcilc sollen einander nnverhindert feilen Kauf gestatte», Wenn die Grafen mit Jemand zn Krieg kommen, mögen sie Zürichbitten, ihnen Knechte zulaufen zu lassen. Mit dem Bescheid, den sie nach Gelegenheit der Sache erhalten,sollen sie sich begnügen, Ebenso sollen die von Zürich sich mit der Hülfe begnügen, welche die Grafenihnen auf ihr Anrufen zukommen zu lassen gut finden. Streitigkeiten zwischen den beiden Thcilensollen innert lt Tagen nach Erfordcrung zu Konstanz oder Uebcrlingcn vor gleiche Zusätze gebrachtwerden. Zerfallen diese in ihren Urthcilcn, so wählen des ansprechenden TbeilS Zusätzer den Obmannunter des andern Angehörigen. Dieser entscheidet, 5) Streitigkeiten zwischen beidseitigen Angehörigenwerden da entschieden, wo der Angesprochene sitzt, ohne Weiterziehen an fremde Gerichte, ausgenommenim Fall der Rechtsverweigerung. «) Beide Thcilc behalten Papst und Kaiser und alle ibrc frühcrn Verbindungcn vor.

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2li. Aobrilllr «Dunstag nach ZnpoiaviNz»aa»«<>r<<,iv LultlNtrabschitdtsammlun«, »

Boten: Zürich. Felir Keller. Bern sniemand anwesend). Luccrn, Easpar von Hertcustein;Schultheiß Krämer; Rizzi. Uri. Ammann zum Brunnen. Schwyz. Ammann Zacob. Unterwaldcn.Ammaiin von Zubc». Zug, Sunrcincr. GlaruS. Hans Blum.

». Die Boten auf den Tag zu Bern, welcher Montags nach dem Tonnlag Oeuli sl l, März) statt-findet, sollen bevollmächtigt werden, mit Bern zu reden, daß es den Albin von Silinen bei feinem Kaufum das Schloß Wildegg bleiben lasse. I». Burkhard von Anwbl erhält eine Botschaft von gemeinenEidgenossen nach Bischofzell, um seine Anstände mit dem von Adlikcn gütlich zn beseitigen, «». Alle Ortesollen ihre Boten auf den Tag schicken, welcher am Sonntag RcminiSccre (3, März) zn Basel wegender aus dem Kloster Klingcnthal vertriebenen Frauen und der Predigcrmönche stattfinden soll, damitdie Frauen wieder in ihr Kloster und ihr Eigcnthum eingesetzt werden. Basel soll für Einstellung allerFeindseligkeit und für sicheres Geleit für Jedermann zu diesem Tage bin und zurück besorgt sein, «I. Wegender Klage Rietmanns, daß ihm in der Lombardei bei einem Wirth, dem er es zum Aufbewahren gegeben,Geld gestohlen worden sei, sowie auch wegen anderer Ansprachen wird beschlossen, in der AnsprcchrrKesten einen Bolen nach Mailand zu schicken. «. Ebenso wird ein Bote nach Genf geschickt, um sichkür Befriedigung der Ansprachen des Llapfer von Lchwbz und seiner Gesellen zu verwenden, f. DerVogt in den gemeinen Acmtcrn wird beauftragt, den Nachrichtcr von Zürich kommen zu lassen, um dengefangenen Rudi Schindervff den grossen lümdcn, welchen er hat, nach aller notturft lassen fragen vnd"üzit an Zm sparen". Auf sein Gcständniß und auf die Kundschaft, die der Vogt über ibn hat, soll erdann vor ein offenes Landgericht gestellt werden. 55. Der Vogt in den Acmtern soll ferner den Rebcr,^cr einen Ochsen gestohlen und zu Zürich verkauft hat, fangen und ihn nach aller Nothdurft mit demRudi Schinderam scbl fragen vnd einen mit dem andern an dem lantgcricht fertigen vnd richten".

Zn der Erb^strcitigkcit zwischen Hans Zngenthalcr und Hano Wcibel sollen die Acltcsten zn Mchcn-

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