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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
111
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Januar 1482.

i:«».

Bern,piln Anfniiq des Znhrs".

Staatsarchiv Bern Allqcmeint ridqrnösflsibe Äbschiedt », ?Vt

». lieber die Irrungen zwischen den VII Orten und der Stadt Konstanz IN Betreff des Landgerichtsund der Bogtei Fraucnfcld haben die Herren von Bern einen freundlichen Tag leisten lassen, auf welchemdie streitenden Thcilc nach Erwägung vieler dargebotener Mittel endlich den Borschlag an ihre Obernzu bringen genommen haben, daß, da Eonstanz nach Laut seiner Pfandbriefe ohne kaiserliche Bewilligungkeine Ablösung und keinen Berkaufseiner dicSfälligcn Gerechtsame eingehen kann, diese Stadt dabei bleiben,die davon über die Kosten abfließende Nutzung aber in zwei gleiche Theile getheilt werden soll, dereneiner der Stadt Eonstanz, der andere den vil Orten zukommen soll. Die Eidgenossen sollen ihr LösungS-geld wieder nehmen und dieses Berkommniß drei oder vier Jahre znr Probe bestehen lassen, nach derenAbfluß ein definitiver Bertrag so oder anders gemacht werden möge. Sollte dieser Borschlag nicht belieben,so weiß jeder Bote die vielfältigen Pechtbotc, welche Eonstanz auf Fürsten, Herren und Städte in- undauswendig der Bereinigung, ferner auf die Städte Zürich und Bern und endlich auch auf gemeinerEidgenossen Boten gethan hat. I». Der Bischof von Eonstanz begehrt durch den Domprobst von Ehurfür sich und sein Stift mit dcn Eidgenossen in Bereinigung, Schirm und Bündniß zu treten, und beschwertsich gleichzeitig über das Benehmen der Herren von Sulz gegenüber dem Stift. In Betreff der nach-gesuchten Bereinigung soll jeder Bote daö gebührlich heimbringen; in Betreff der Beschwerden gegen dcnGrafen von Sulz erhält Zürich dcn Auftrag,vernünftige Mittel anzuwenden, das da bcschech, wasgut ist". ««. Herr HanS Mcvcr, Lcntpricstcr zu Büren, beklagt sich über Drohungen des Bischofs vonEonstanz gegen ihn, da er doch nichts anderes gethan, als eine Pfrund gesucht habe, die ihm vomrömischen Stuhl zu Zurzach gegeben sei. Mit dem vorgenannten Domprobst von Ehur wird daher ge-redet, daß er den Bischof als einen geistlichen Fürsten bewege, nichts anderes denn rechtes und gebühr-liches gegen jenen Priester vorzunehmen. «I. Derselbe wird ersucht, einen Man», der eines zu Aaraugefallenen Erbö wegen im Bann ist, aus dem Bann zu lassen und Nccht zu suchen vor dcn Herren zuBern oder zn Luccrn oder da, wo das Erbe gefallen ist. «». Einer Botschaft der Prediger zu Basel,die sich über Angriffe und Bcrfolgungcn beschweren, welche sie dcö Klosters Klingenthal wegen erleiden,wird auf ihre Bitte freundliche Bermittlung durch einen Boten oder ein Schreiben zugesagt, l. EineSchrift von Mailand des Grasen von Monsar bald ist dem Boten von Schwvz gegeben, um sie an dieHerren von GlaruS zu bringen. lieber die Bereinigung mit dcn beiden Grafen von Württembergsoll man auf nächsten Tag endliche Antwort geben. I». Jedermann soll heimbringen, was zu tbun seiin Sachen etlicher Knechte, die gegen Mailand Klage fuhren, und einen eidgenössischen Boten in ihrenKosten dabin verlangen. I. Ltraßbnrg ersucht um der Eidgenossen Dazwischcnkunft, damit Zürich vondes von Hohenburg wegen nichts gegen sie unternehme, da sowohl letzterer als sie, im Fall sie nichtstutlich mit einander vertragen werden könnten, sich vor die Eidgenossen NcchtS erboten haben. Daherverlangen die sechs Orte von Zürich, daß eS dcn diesfalls angesetzten Tag erwarte, und auch seinem Bürgeruicht gestatte, vorher etwas feindseliges gegen Straßburg vorzunehmen, k. Jedermann soll zu Nathstehen, was man anfangen wolle, um die laufenden Knechte gehorsam zn machen. I. Die Botschaft des