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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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109
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November 1481. 10«)

127.

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I411I, 4. llllb 1>. ?!oveillhor (Tonniag und Dienstag nach Allerheiligen),

»». Spruch der f ungenannten) NathSboten der Vitt Orte, ,1. ,1. Zug Dienstag vor Martini (<;. No-vember ) in Betreff deö vom Abt von St, Gallen aufzustellenden unparteiischen pchenSgerichtS zum Entscheidder Spänne zwischen der Stadt St. Gallen und denen im Nheinthal. I». Angelegenheit des VurgrechtSder v Städte.

gu n. Stistsarchiv Tt, Mallen, gu I». lieber diesen ZterhandlunftSgegenstand fehlen die Acten; siehe aber t ltl I«. und IKi.

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I4Z!i, 4. Deccinber «Dienstag»«. s«, Nüia»»«-«,.

iZ»aa««ar<»iiv R»rn Allgemeine eidgenössische Abschiede. n , Arn.

». Dem Stent Huwcl aus des Grafen Wilhelm von Werdcnbcrg pand ist ein Geleit gegeben, umsich hier in Zürich oder wo die eidgenössischen Boten zunächst znsammcnsommen, vor ihnen zu verantworten.I». Man soll heimbringen daö Gesuch Iaeobö von pandcnbcrg, seines Bruders seligen Kindern daS Hanözu Bcrnang gelegen, das 8 Pfund Werth und pchcn ist, zu eignen, damit er diese zwei Kinder imFrauenklostcr zu Mnnstcrlingen versorgen könne, r. Bon der Irrung wegen zwischen dem Abt vonWettingen und der Stadt Baden in Betreff eines Erbfalls wird beschlossen, der Bogt HanS von Mumpssoll Kundschaft aufnehmen um die Sache; darnach wollen wir die Parteien verhören und weiter darinhandeln, «I. puccrn und Schwhz sollen in aller Eidgenossen Namen ihre Boten, nämlich den HeinrichHaSfurter, Schultheiß, und den Bogt Lchiffli nach Basel senden von der auSgestoßenen Frauen zu Klingen-thal wegen, damit solch muthwilligeö Bornehmen abgestellt werde, «. Eonstan; fordert schriftlich zweiMörder, über die ihm zu richten gebühre. ES wird geantwortet, der Mord sei geschehen im Gebiet undGericht derer von Zürich; diese haben auf Befehl gemeiner Eidgenossen die beiden Mörder richten lassen,den Rechten jedes Thcileö unschädlich, t*. Hinsichtlich der Knechte, die bei dem König von Frankreichdienen, hat man auf diesem Tag davon gesprochen, sie durch eine Botschaft zurückzufordern. Da abernicht alle Boten Bollmacht hatten, so soll man auf dem Tag zu StanS diesfalls Antwort geben,fts. Ebenso auf das Begehren beider Herren von Württemberg mit den Eidgenossen in Berstentnuß " zukommen. I». Bern wird angegangen, Herrn Bcrnharten Gradner zu EgliSau auf sein Schreiben wegenHerrn Adrianö von Bubcnberg zu antworten, t. Der Bote von Schwvz soll mit seinen Herren redenvon der armen scclen zu St, Iarob Zürich gült wegen, wie Vogt Schiffli wol weiß".

gu i. Dieser Artikel findet sich nur im gürchereremplar.

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H»aat»ar<kiv Vueern Allgemeine Abschiede. N. ?W

t». Des ersten heimbringen die trüw, vnd arbeit, so dan der from man, bruder ElauS in disen