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haben gleich derjenigen, in welcher ihr Vetter Graf Ulrich selig mit ihnen gestanden. Da nun der Streitmit Rothwcil geendigt sei, so wünschen ste, beförderliche Antwort zu erhalten, indem sie ans eine solcheVerbindung großen Werth setzen, auch ihre Antwort ans andere, ihnen anerbotcnc Einigungen darnacheinrichten müßten.
Das Zürchcrercmrlar gibt als dcn Lrt dieser Verhandlungen Rclbweil an. Zu V». Das Zürchercxemplar sagt nichts vonGras «berhard dem Jüngern.
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vucern.
17. oder Ist. Oktober cMiIIwoch odcr Frcilag nach El. Gallcntagl.
Staatsarchiv Luerrn L»eernerabschiedtsamml»nq n I«7. Staatsarchiv Bern AllqtMtine titqtnössische Abschicke 4
Voten: Zürich. HanS TachelShofer. Bern. Wilhelm von Dicßbach, Ritter. Luecrn. Peter vonMeggen, Caspar von Hcrtcnstciu, HanS Ferr, Schultheiße; Heinrich Ferr; Vielaus Rizze; HanS Ruß;Vielaus von Mcran. Uri. Ammann in der Gasse. Schwyz. Ainmann Iaeob. ll n t e rw a l d en. Am-mann von Zuben; Heinrich Winkclricd. Zug. Andreas Heinrich. GlaruS (nicht angegeben). Frci-burg. Jacob Vugniet. Solothurn. Conrad Vogt, Schultheiß.
». Der Herzog von Oesterreich wird gebeten, die Angelegenheit derer von Blindheim wieder zurHand zu nehmen und selbe, sofern sie nicht gütlich vermittelt werden könne, an ein Recht zu weisen.I». Da Kempten wegen der Frau von Rozenhausen seine Gewahrsam? aufweiset und bittet, sich ihrernicht anzunehmen, so wird geantwortet, da Zürich die Sache nicht habe vermitteln können, so überlasseman das Weitcrc der Frau und ihrem Mann; wenn man jedoch etwas zu Gutem darin thnn könne,so sei man bereit dazu. « . Dem Heini Badhüter von Baden wird an dcn König von Frankreich eineEmpfehlung ausgestellt für die Hintcrlassenen derer von Blamont, welche in der Aare ertrunken sind.Was der König allfällig für sie geben wollte, soll hinter dcn Vogt von Baden gelegt werden bis Pfingsten,alsdann werden es der Eidgenossen Boten unter die Betreffenden verthcilen. «I. Der König von Frankreich wird gebeten, den Jacob Hornbog von Bern den Eidgenossen zu gefallen als seinen Diener anzunehmen, v. Der Landvogt von Rappoltstein wird ersucht, den Martin von OderSheim, den er gefangen,loszulassen und ihm das Scinige wieder zu geben, t'. Lncern beharrt trotz UnterwaldeuS Verwendungauf seiner Weigerung, sich des Rechtsstreits zwischen Caspar Koller und dem Herzog von Oesterreichferner anzunehmen, da auf mehrern diesfalls angesetzten Tagen die eine Partei nicht erschienen ist.Hierauf wird erkennt: Jeder Bote soll das heimbringen und man soll sich bedenken, wie diese Sachegütlich oder rechtlich auszutragen sei. Die Angelegenheit der Crben des ObschlagerS und seinerTochter, der Nonne zu Rathhausen, soll auf dem Tag zu Zug verhandelt werden. I». Der Abt vonSt. Gallen zeigt an, die Stadt St. Gallen habe von dem Spruch der vni Orte in Betreff des Pfalz-gerichts und der Lehen zuwider dem Anlaßbricf an dcn Kaiser appcllirt. Hierauf wird beschlossen, ernstlichan die Stadt St. Gallen zu schreiben, daß sie von solchem Unternehmen abstehe, man werde solches nachdem Beispiel der Vorfahren nicht dulden. I. Zürich, Luccrn, Schwhz und GlaruS sollen auf dein Tagzu Zug über das Ansuchen des Abtö von St. Gallen, daß vertragsgemäß der Hauptmann zn Wvl inallen Geschäften des Gotteshauses ihm beistehen soll, antworten, k. Appenzell klagt über Eingriffe desHerzogs von Oesterreich in sein Landgericht zu Rankweil. Darauf wird beschlossen, wenn eine Botschaft
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