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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juli 1481

König behülflich sein in seinen Kosten um billigen Sold, und v) wenn Jemand, der dein König gelegen,die Eidgenossen oder ihre Zugewandten mit Krieg oder sonstiger Widerwärtigkeit anfeinden wollte, st'soll dann auch der König und wieder in seinen Kosten den Eidgenossen Hülfe und Beistand leisten, lieberdiese zwei Artikel soll man unfehlbar auf dem Tag zu Staus antworten, i».Heimbringen vnd zuStaus antworten, als gcrcdt wirdt von einer gemeinen Münz, ob gemein Eidgenossen onch ein gemeinMünz flachen wellen." «». Rechnung: vom Bogt im Oberland erhält jedes Ort 42 Pfund; vom ZinSvon Dicßenhofen < 75 Gulden) jedes der vili Orte 18 Pfund 15 Schillinge; vom Bogt zu Baden58 Pfund Hallcr, vom Zoll zu Lnnkhofcn 18 Schilling, vom Geleit zu Brcmgartcn 5 Pfund, zu Mel-lingen 8 Pfund, zu Klingnan 4 Pfund, zu Baden 58 Pfund, in den kleinen Bädern 1 Pfund Hallcr.

I 12.

Zürich.

IZ. Zlllt Margarethe».

Staatsarchiv Bern! Allgemcmc eidgenössische Abschiede. II. ItiZ. Staatsarchiv Lncer»: Allgemeine Abschiede. N.W

Der Herzog von Savohen schreibt: Da zwischen ihm und dem Bischof und Land Wallis einWaffenstillstand auf 15 Jahre gemacht und darin beredet sei, daß während dieser Zeit die Eidgenossenauf einem gütlichen Tage versuchen sollen, beide Thcile zu einem völligen Frieden zu vertragen , so seisein Begehren, daß ein solcher Tag beförderlich angesetzt und auf dem Tag zu Staus ihm darüber Ant-wort gegeben werde. I». Die Boten von Basel bringen allerlei an über die Streitigkeiten der StadtBasel mit dem Bischof von Basel, worauf ihnen gütliche Dazwischcnknnft der Eidgenossen zugesagt wird.4-. Solothurn meldet, daß seinen Bürger Elcwi Albrccht, der sich als unschuldig an dein Mißfahrenan der Brücke zu Wangen erwiesen habe, begnadigt und selbem Stadt und Gericht wieder geöffnet habe.4l. Die von Constanz verlangen Antwort in Betreff der Lösung des Landgerichts und von des ThnrganSwegen. 4?. Dem Herzog Stephan von Bayern, Domenstoö zu Eöln, ist auf seine Antwort von dcSAbts zu Mellingen wegen wieder geschrieben, wie jeder Bote zu sagen weiß. ß. Des RütscberS undTrabers, welche zu Zürich gefangen liegen, Sache ist denen von Zürich anbefohlen. Jeder Bote weiß,wie der Bischof von Basel in eigener Person sich erboten hat, Leib und Gut und all sein Bcrmögen z»uns zu setzen und was er der Streitigkeiten zwischen ihm und der Stadt Basel wegen hat reden lasse».I». Auf nächstem Tag soll man antworten über daS Gesuch Melchior Spiscrö von Dicßenhofen um Be-willigung zum Verkauf einiges RcblandeS, das von den Eidgenossen Lehen ist. i. Nach Inhalt einesfrüher», zu Luccrn erfolgten Abschieds haben heute der Eidgenossen Boten zu Zürich versucht, die Streitig-keiten der Stadt Straßbnrg gegen Herrn Richard von Hohenburg, Ritter, zu gütlichem Vergleich z»bringen, sind aber damit nicht zum Ziel gekommen. Der Tag, um rechtlich in der Sache zu Handel»,wird gesetzt auf Sonntag nach St. Manricicntag (28. September); inzwischen solle» die Eidgenosse»ihre Vermittlungsversuche fortsetzen und ein gütlicher Tag soll darin noch auf Unser Lieben Frauen Tagzu Herbst (8. September) in Zürich gehalten werde», Lnecrn soll diesen Abschied denen von Unter-waldcn mitthcilen, damit sie über die darin enthaltenen Punkte auch antworten können.

Zu Instruction von Lucern. Man soll sich mit Uri und Untcrwalden verständigen, das; die Sache des steuudlichen Tageswegen noch ein Jahr hinausge;chobcn werde, damit man inzwischen mit denen von Wallis in ei» neues Burg- und Landrech!kommen möge, ll Zu «I. Lucern bcharrt bei der früher gegebenen Antwort.