Juli I-tkl
genossen bestehenden Verträge abgewiesen, «I. Man soll anch dem Herzog von Oesterreich schreiben undihn ersuchen, die Verzögerung der Antwort auf sei» Begebren hinsichtlich des Kaisers «siehe I,,) nicht übelzu nehmen, Die von Dießenhofcn haben den dieses Jahr verfallenen ZinS von 75 Gulden gebracht.Wenn Zürich den Brief nin die .'!<»><> Gulden nicht findet. so soll es in nnsrer Aller Name» denenvon Dicßcnhofen eine Urkunde ausstellen, das! jener Brief, gefunden oder nicht, kraftlos und todtsein soll, t Es wird zugesagt, das! gemeine Eidgenossen ans dem nächsten Geld, daS von Frankreichkommt, den Brief bezahlen werden, den der Schreiber Johannes Schilling von bneern um die 75 GuldenGelds auf Dicßenhofen geschrieben bat, ix. Da die von Diesienhofen bisher den Urtheilszug nach Frei»bürg im BrciSgau gehabt, so soll man sich berathen, wohin sie von nun an den Zug haben sollen, obvor gemeine Eidgenossen oder an ein gelegenes Ort allein, I». Von der G»> Gnlden wegen, um welche manden Erhard Howenhnt gestraft, und »m welche Zürich Bürgen gegeben hat, die das Geld auf heutigenTag geben sollten, bitten diese letzter«, daß man die Antwort von Eöl» erwarten und inzwischen dasVerbot auf das Haus zum Nappcn aufheben wolle; in diesem Hall würden sie, was auch die Antwortsein werde, den Eidgenossen genug thnn. Dieser Bitte gemäß erhalten sie Aufschub bis zum Tag inStaus, il. In Betreff der Irrung zwischen Nothwcil und Württemberg baben der Eidgenossen Botennun acht Tage lang viele Mühe gehabt und doch den Streit nicht gütlich vertragen mögen, weil dieAbgeordneten der Parteien nicht hinlängliche Vollmachten hatten. Damit aber die Sache doch nicht zumKrieg ausbreche, werden gemeiner Eidgenossen Bote» ans Unser bieben Frauen Tag im August nächstkünftig zu Nothweil sein, von da zum Grafen Eberhard reiten und bei beiden Tbeilen allen Fleißanwende», um einen Vergleich zu Stande zu bringen, k. „Von fürderung wegen der stndcnten ganParis, darumb man dann vber tag dem Künig von Frankrich schribt, sol man heimbringen, ob man dasabschlachen vnd wie man sich darin» halten welle," I. Man bat bisher von denen von Bremgarten oftvergebens verlangt, daß sie ihre Freiheiten um etliche Stücke hören lassen Jetzt begehren sie, daß mansie mit denselben von Ort zu Ort reiten lasse. Es wird ihnen bewilligt, zwischen diesem Tag und desheiligen KreuzeStag im Herbst das z» thnn. Dabei ist beschlossen, daß man in den Orten wohl ihreFreiheiten anhören, aber nirgend ihnen Antwort geben, sondern diese auf einem Tag gemeiner Eidgenossenberathen und gemeinsam geben wollt Die betreffenden Punkte sind: >) Von der vergrabenen Schätzewegen, welche die Eidgenossen ansprechen; von den Erbschaften unehelicher Personen; Z; von dem Guteohne Erben Verstorbener wegen zu Bremgarten; 4) von dem Nachlaß Hingerichteter Uebellhäter über dieKosten und Schulden an die Bürger zu Bremgarten, 5» Wenn ein Uebellhäter z» Bremgarten ergriffenwürde, der beib und beben verwirkt hätte, so soll der um kein Lchatzgeld ledig gelassen werden obne Bewilligung »nd Abtrag des Vogts zu Baden, was Bremgarten bestreitet; «, ebenso wegen TSdigungen»m v.rschlagcnes Gut; 7) wegen des Geleites an Inden und andere, n». Der Bote von Ungarn begehrtAntwort auf seine zu Zürich gethancn Anbringen; da man wegen fehlender Vollmachten ihn auf den5ag z» Staus vertröstete, klagte er lehr, wie der König, sein Herr, von aller Welt verlassen sei in seinemstampfe für den christlichen Glauben und seine Hoffnung einzig auf die Eidgenossen gesetzt habe. Daruml aben die Boten auf beidseitiges „Hinder sich bringen" sofort folgende zwei Artikel mit ibm abgeschlossen,vbne auf die übrigen zu Zürich gestellten Punkte einzugehen, nämlich wenn jemand deutscher Nation,der an unser» banden gelegen wäre, den christlichen Glauben betrüben oder den König von Ungarn anleinen Unternehmungen zu dessen Schub hindern wollte, so wollen wider selben die Eidgenossen de»,
ist "