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entschließen könnte», Ungarn zu Hülfe zu koniinen; so sei sein Wunsch, den vor zwei Jahren geschlossenenBund dahin zu erweitern, daß: >) Wenn Jemand deutscher Nation, der den Eidgenossen nahe gelegenwäre, den König von Ungarn in seinem christlichen Unternehmen hindern wollte, die Eidgenossen demKönig in seinen Kosten gegen solche Störer Hülfe leisten würden; 2) wenn dagegen Jemand, wer cd wäre,die Eidgenossen oder die Ihrigen bekriegen wollte, so wollte der König ihnen nach ganzem Bcrmögen Hülfeund Beistand leisten, 2) Kann der König wegen weiter Entfernung in solchen Fällen keine Mannschaftschicken, so hat er den Eidgenossen Geld zu geben, womit sie Mannschaft anwerben können. Hat derKönig Hülfe nöthig, so senden ihm die Eidgenossen eine Anzahl Fußkncchtc, die er besoldet wie seineeigenen Dicnstlcntc, das heißt, er gibt jedem Mann zu Fuß alle Fronfastcn <i ungarische Gulden,4) Den Eidgenossen wird überlassen, die Zahl der Mannschaft zu bestimmen, welche der König ihnenzu Hülfe zu schicken hat. Endlich fragt der Bote an, ob es den Eidgenossen gefallen würde, wenn derKönig von Ungarn eine vom König von Frankreich ihm angetragene Verbindung einginge, und ob sieallfällig seinem Mitgesandtcn, dem Bischof, der deshalb nach Frankreich zu reiten Befehl habe, eine Bot-schaft mitgeben wollen. Da über diese Anträge einzutreten die eidgenössischen Boten keine Vollmaebt be-sitzen, so erklären sie, Allcö an die Obrigkeiten heimbringen zu wollen.
Zu Ii. König Matthias schreibt de» Sidgcnvsso» Zagrab 18, Dccembcr 1480, der Kaiser verklage ihn mit Unrecht, er snchc mitihm Streit, (Staatsarchiv Luccrn.)
RIO.
St. Gallen.
20. AUNt tauf Fronleichnamsabcndj,
Ttiftöarctiiv St. (Hallen.
Die bei 8S genannten Boten (mit Ausnahme, daß von Zug jetzt Hanö Schell, Altammanii, erscheint)sprechen über den zwischen dem Gotteshaus und der Stadt St. Gallen noch unentschieden gebliebenenArtikel wegen des Leinwandzolls,
I II.
Baden.
2. Jcktll (Montag vor Vlrici,,
Staatsarchiv Bern i Allgemeine eidgenössische Abschiede, lt. 15«,
». Hinsichtlich des Auslands zwischen denen von Hallwhl und dem Vogt in den freien Acmtcru überdes Obslachcrö Erben, auch der Zchcndcn zu Boswhl und anderer Sachen wegen, sollen der alte undneue Vogt sich bei den ältesten Leuten in den Acmtcrn erkundigen, ob dcö Obslachcrö Erben Lehcnbriefc oderandere Gcwahrsamc um die Lehen haben, deren Eigenschaft als solche von denen von Hallwhl bestrittenwird. Und wenn sie diese zur Hand gebracht, sollen sie zu Staus oder ans dem nächsten Tag, wo dieEidgenossen zusammenkommen, denen von Hallwhl Tag verkünden. daö Anbringen ,' welches
die österreichischen Näthc ans dem Tag zu Zürich gcthan, hinsichtlich Absendnng einer Botschaft an denKaiser, war man in der Antwort nicht einhellig, hat daher selbe abzugeben verschoben bis zum Tag zuStanö, der Sonntag nach Jacobi (27, Juli) uächsthin stattfinden soll. ,. Die Werbung des Grafen vonMctsch wider die Herzogin von Mailand wird mit Bezugnahme auf die zwischen letzterer und den Eid-