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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Januar tWt-

Nechttag gesetzt ist nach Stanö auf Montag nach Purificationiö s5. Februar), so ist beredet, daß dieStädte, welche iu jenem Burgrecht begriffen sind, ihre Boten auf Dienstag vor Purificationis zu Nacht< .'lil, Januar) zu ^uccrn babcu sollen, nin eine Borberathung über diesen Gegenstand zu baltcn; unterdessen soll Jedermann die Sache ernstlich bedenken und seinen Boten bezügliche Aufträge geben, t'. Daeine Botschaft von Zug und Glarus den Nath von Bern ersucht bat, daran z» arbeiten, daß die Lachrvon des Burgrechts wegen darum tzueeru nun von den ill Ländern rechtlich angegangen wird, freundlichvertragen werde, so ist ihnen geantwortet, das fragliche Burgrccht sei zu Nutz und Frommen der Eidgenossenschaft angesehen und mau wisse kein besseres Mittel, als daß sie die ill tzändcr bereden, itucernin dieser Sache unangefochten zu lassen.

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Zl). ^gllllUr «Dienstag vor Nnrltie-iiinni» »tari«)

Tag der V Städte zu einer besonder» Bcrathung in Sachen des Burgrcchtö.

Die Acten schien. Liehe INN

I«2.

Stau S.

5. Febriun' <vff T,

2»aat«arcl,iv Bern Allgemeine eidgenössisch« Abschiede II III

». Bon des mailändischen Gelds wegen will man hincinschickcn und wenn dasselbe nach Borschriftder darüber ausgestellten Briefe bezahlt sein wird, darum guittiren. I». Zürich und Uri sollen für die Abholung des burguudischcn Gelds sorgen, wenn ihnen das von den Eidgenossen kundgethan wird. Manwill aber zuwarten, bis die zwei Summen zusammenkommen und dann darum guittiren. «?. Die kurzenNöckc und die bösen Schwüre sollen verboten werden, wie jeder Bote zu sagen weiß. «l. Bon des Burgrechts wegen soll man am Sonntag nach der alten Fastnacht Abends (ttt. März) zu StanS sein. « . AufMittcfastcn <l. April) sollen die Bote», welche schon früher in der Sache zwischen dem Abt und der StadtSt. Gallen gehandelt haben, zu Zürich sein; wenn einer derselben wegen merklicher Geschäfte nichtkommen könnte, so soll ein anderer an seiner Statt erscheinen. Mit denen von Basel ist geredet, daßsie die Münze lassen, wie bisher nnd von ihren Neuerungen abstehen. Wollen, wie sie sagen, ihre Münzgenossen das nicht eingehen, so hat man sie gebeten, mit denen zu rede» und ihnen unsere Bitte und unserBegehren knnd zu thun.

gm Abschied selbst ist der Ort nicht genannt, es ergibt sich aber derselbe giw !»7 n. INN

ucer n.

l 7. st.tfgrz lTamstag nach dir allen Vasnachii?»aa««ae<I>i» Vneee» .Aaihebuch V II 5?I

Boten: Zürich. Heinrich Nöist, Bürgermeister. Bern. Urban von Mühlern. ituecrn Schultheiß

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