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Decembcr
StanS erscheinen und das Recht vollziehen. I». Heinibringen den Antrag, daß die IV Waldstätte gegen-seitig den zwanzigsten Pfenning von ihren Angehörigen nicht nichr beziehen möchten. Darüber soll manauch ans dem Tag zu Stans Antwort geben, r. Auf gleichem Tag soll Uri über daö Ansuchen umAbschaffung der Fürleitc antworten.
«»8.
H i tz k i r ch.
7. Januar (Sonntag »ach dcm zwölften Tag).
Schiedsrichterliche Verhandlungen unter den sechs Orten und Bern wegen des Hallwlllersees.
Die Acten fehlen. Siehe !Ni ».
«»«».
St. Gallen.
44114, 14. Januar (Sonntag nach Hilarii).
Tag zur Einvernahme von Zeugen für die Zollbcrcchtigung der Stadt St. Gatten gegenüber denGotteöhanslenten.
Die Acten fehlen. Siehe !N> «I.
IM».
Bern.
44114, 15. Januar (Montag »ach Hilani).
Staatsarchiv Nor»! Allgemeine eidgenössische Abschiede. II. DZ
Auf diesem Tage suchten die Herren von Bern und Voten der Stadt St. Gallen als erbeteneVermittler den Streit zwischen den Vll Orten und der Stadt Eonstanz um daö Landgericht und dieVogtei Fraucnfeld auszugleichen. Es wurden Vorschläge gemacht, die Nutzung der Landvogtci zu halbircnoder zu drittheilen, so daß die Eidgenossen die Hälfte oder zwei Drittheile von Eonstanz lösenmöchten, doch daß Landtage und Gerichte gebraucht würden wie bisher. Ein anderer Vorschlag war,Landgericht und Vogtei sollte zu der Vll Orte Händen gemeinsam mit Eonstanz kommen, so daß Constanzin Allem zum achten Thcil wäre, die sieben Theilc aber von den Eidgenossen um ziemliches Geld einge-löst würden. Keiner dieser Vorschläge wird angenommen, aber alle sollen an die Obrigkeiten gebrachtwerden, um dieselben bis Mittefastcn nächstkommend zu bedenken. I». Jeder Bote weiß zu sagen, wiedie Churfürsten lind Fürsten zu Nürnberg, ebenso Graf Hng von Wcrdcnbcrg als kaiserlicher Anwaltgemeinen Eidgenossen über die schweren Einfälle der Türken geschrieben und von ihnen 2K)<> Mann zuFuß und 15l) Reiter verlangt haben, die auf St. Walpurgstag zu Wien sein sollten; gleichzeitig sollendie Eidgenossen auf den Sonntag RcminiSccrc ihre Botschaft zu Nürnberg haben, um über diese Sachezu bcrathen. «. Des Königs von Frankreich Boten wird nach Lyon geschrieben, man verlange daß dieGulden auf Ostern unfehlbar bezahlt werden. «I. Das Anbringen Bischofs von Zürich, ihm zuerlauben, daß er die von Ehur und des Markgrafen von Montferrat Leute zu Recht auffange, will Jeder-mann heimbringen, v. Da wegen des aufgenommenen Bnrgrechts der Stadt Lucern gegen den in Ländern