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entlassen sind, anzuhören Wo möglick, sollt» dieselben Boten, welckw den Spruch gethan, hingesendetwerden. Jost Ehrler von Uri, der Laudvogt im Thurau und der Landammann daselbst werdenbeauftragt, den Eonrad Mast in die von ihm bezogenen Güter einzusehen; wolle ihn Jemand deshalbansprechen, so soll das vor gemeinen Eidgenossen geschehen, Q Die Botschaft des Landvogts im Elsas?und der Städte Basel, Freiburg, Schletstadt und Brcisach begehrt, das? man sie bei der Münze, die sieaufgesetzt babcn, bleiben lasse, damit sie Gold bekommen und in ihrer Handclschaft nicht Schaden leiden.Darauf wird mit Beziehung auf eiuc frühere Mitthciluug erwidert, man bleibe bei dieser und trete inWeiteres nicht ein. zx. Da Nürnberg in Gegenwart eidgenössischer Boten dem Oppcnzhofer gegen seinenBürger Wolf ein unbilliges Urthcil gesprochen, in alle Orte Unwahrheit geschriebeil und den Oppenz-hofer an seiner Ehre angetastet hat, so schreibt man ernstlich nach Nürnberg, daß Wolf in freiem Schirmund Geleit aus dem Tag zu St. Gallen den 14. Januar nächsthin vor den Boten der Eidgenossenerscheine; daselbst wolle man versuchen, den Streit beizulegen. Ii. Einen utrischcu Gulden soll manzu 30 Plappartcn annehmen. I. In den Wcihnachtfcicrtagen soll man den Herzog von Mailand andie Zahlung mahnen, inzwischen die Quittung zu Luccrn aufrichten und von Ort zu Ort zum Siegelnschicken. Wenn das Geld nach Ablctsch kommt, so sollen Lneern und Uri solches abholen und zur Thci-luug nach Lueeru bringen, k. Die auf Michaelis verfallenen 1500t) Gulden wegen Oberburgnnd sollman bis zur Ostermessc in Phon anstehen lassen, dann .80,000 Gulden zusammen an rheinischem Goldin Empfang nehmen. Dem ElauS Stoß zu Lhon wird geschrieben, er soll bewirken, daß dann keine Zö-gerung eintrete I. Bon den 15,000 Gulden, „so aber der Küng von Obern Burgunds wegen vnS iezgeben hat, ist icglichcm Ort vbcr Eosten daruff gangen" geworden an rheinischem Gold 140 Gulden, anneuen Scknlten 155, Schilt, au alten Schiiten 305 Schilt, an Schilten so 1'/, Gulden gelten 22 Schilt,an »irischem Gold 548 Gulden, an Duralen 144 Stück; ferner 3 große Gulden gelten 3'/, Gulden,5 große und 4 halbe Nobel. »». Dem Melchior Nuß, Stadtschrciber und dem Johannes Schilling,Untcrschreiber zu Lueern, werden für ihre Arbeiten in Betreff des NichtnngSbriefS und des Lösegelds vonOberburgnnd 25 Gulden, dem HanS Wild 4 Gulden Trinkgeld gegeben. Es wäre zuviel, auf einmalAlles zu bezahlen, auf Ostern aber, wenn das Geld kommt, soll wieder etwas bezahlt werden und sonach und nach bis die ganze Forderung der Schreiber befriedigt ist. »». Der Bogt im Thnrgan zeigtan, daß ein Gesell zu Frauenfeld, der etwas Bcrmögen besitze, nuchristlich mit seinem Hund gelebt habe.
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»7.
Putern.
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^»aa»»arch!v Vurern üurrrntrabschirdesammlunq II
Lueern, Uri, Schwhz »nd Untcrwaldcn.
». Des BurgrechtS mit Freiburg und Solothnrn wegen sollen Lueern als die eine, die IN Wald-stätte als die andere Partei das Recht mit einander da wieder anfangen, wo es vor dem Bellenzerkriege ge-lassen ist und sollen beide Theile bescheidene, vernünftige Männer dazu ordnen, damit es desto freundlichergehe. Montags nach Lichtmeß <5. Februar) zu früher NathSzcit soll Jedermann deshalb mit Vollmacht zu
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