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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Roveniber l-tttl).

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Oesterreich sei daher nicht mehr nothwendig, er danke den Eidgenossen für ihren bewiesenen guten Willen,und werde dessen stet» eingedenk sein. Sofern aber die Haft zu Zell und andcrSwo in des Fürsten Ge-bicl noch nicht aufgehoben wäre, bitte er, ihre Hand nicht davon abzustehen, sondern zu beförderlicherErledigung der Sachen zu helfen. Das wird ihm zugesagt. I». Zürich verlangt, man möcbte, da Ludwigvon Freibcrg zu Rom gestorben sei, und Iaeobs von Laudenberg Sohn die Pfarrpfründe zu Echingenrcsignirt haben soll, sich beim Herzog von Oesterreich verwenden, damit er ihn dabei verbleiben lasse.Diesem Begehren wird entsprochen. «». Der Abt von Muri bittet um Rath, ob er die nach Eonstanzausgeschriebene Generaleongregation des BencdietinerordenS besuchen soll, in welcher beschlossen werdensolle, einen Prälaten an den Papst nach Rom zu senden, um mit diesem über die Reformation sämnitlichcr Klöster deö Ordens in der Eidgenossenschaft zu unterhandeln, und zwar hätte die Sendung aufder Klöster gemeinsame Kosten zu geschehen. Es wird hierauf geantwortet: Da die Sa-be alle Prälatenbetreffe, so könne er sich nicht füglich sondern, soll also den Zag zu Eonstanz auf Hilarii t l.'i. Januar l t8l)besuchen und anhören, was beschlossen werde. Wenn andere Prälaten in der Eidgenossenschaft einen Botennach Rom schicken wollen, um den Papst zu bitten, ihnen die Reformation zu erlassen, so möge er beistimmen; auch die Eidgenossen würden sich, falls es gewünscht werde, in diesem Sinn verwenden. Soferndie Prälaten aber auf gemeinsame Kosten einen Boten nach Rom schicken wollten, um sich der Dinge mitRecht zu wider»,darin sott er sich nicht stecken", sondern berichten unter dem Vorwand, er könne ohneder Eidgenossen, seiner Schirmherren, Wissen und Willen nichts thnn. Unsere Meinung sei nämlich, erkönne mit andern Prälaten, die große Güter und Besitzungen haben, sich nicht in gleiche Kosten einlassen. ,l. Der Abt von Muri begehrt ferner Rath in der Sache wegen einer »iigehorsamen Klosterfrau.Beschluß: Vogt Ketzi soll versuchen, die Sache gütlich beizulegen; führen seine Bemühungen nicht zumZiel, so soll sie vor die Eidgenossen zu gütlichem oder rechtlichem Entscheid kommen. «». Boten von Lueernund Zug sollen nächstens mit dem Vogt Ketzi das Gut des Gotteshauses Muri in Lckirift nebmenk'. Die Fälle soll man dem GotteSbauS folgen lassen, wie das von Alter hergekommen ist. Bernsoll dem Koler und seinen Mithaftcn im Ramen gemeiner Eidgenossen einen Boten zur Fördcruirg ihrerAnsprache mitgeben. I». Die Boten, welche auf den für Vermittlung des HallwvlerseestreitS angesetztenZag kommen, sollen auch die Marken zwischen den gemeinen Aemtrrn und dem Rothenburgeramt unter-gehen, t. Die Angelegenheit der Gesellen, denen zu Ferris ihre Pferde weggenommen worden sind, unddie sie zu Bellenz verzollen mußten, so wie andere unangenehme Begegnissc in der Lombardei, will manruhen lassen bis nacb Wcibnachten, wo die zweite Rata des RichtnngSgeldS von Mailand bezahlt wird.Unterdessen soll jedes Ort die seinen Angehörigen widerfahrenen Beschädigungen in ein Verzeichnis? nehmen,k. Dem Herzog von Oesterreich und denen von Basel wird geschrieben, sie möchte» im Münzwesru Ord-nung schaffen, da die Eidgenossen den gegenwärtigen Zustand nicht länger ertragen könnten. I. DerHerzog von Oesterreich wird neuerdings aufgefordert, die Verbricfung der Städte am Rhein unverzüglichaufrichten zu lassen. «». Man ist einverstanden, daß Bern in dem Anstand zwischen den Vit Orten undder >^tadt Eonstanz des Landgerichts im Thurgau wegen einen frenndlichrn Zag ansetzen und den Bischofvon Eonstanz oder den Abt von St. Gallen als Vermittler dazu beistehen möge. i». Dem König vonFrankreich wird geschrieben, man vernehme, daß sein Bote, Herr Bertrand de Brossa, bei ihm in Ungnadegefallen sei, weil er bei der mailändischen Friedenövcrmittlung sich nicht nach des Königs Willen benom-men hätte; man entschuldigt denselben bestens. «». Der König von Frankreich wird ferner ersucht, zu