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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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November 1486.

von des Appellirens und anderer Sachen wegen, so hat man doch noch die Boten von Konstanz ange-hört und ihnen neuerdings die Ursachen, warum von eidgenössischer Seite die Lösung verlangt werde,vorgestellt. Weil sie aber keine Vollmacht hatten, zuzusagen, so wurde erkennt, der Landvogt und derLandammann im Thurgau sollen bei den Acltcstcn im Lande sich erkundigen, wie das Landgericht, ehe esan Konstanz kam, gehalten worden sei mit Richtern, Fürsprechern und Schreibern und was es ertragenhabe. Das Alles sollen sie im Thurgau ermitteln, in Schrift setzen und auf Sonntag nach St. katharinentag <26. November) nach Lucern auf den Tag bringen, wo man in Sachen dieses Landgerichts dieendlichen Entschlüsse fassen will, k, Die Boten von Oesterreich bitten, die Eidgenossen möchten ihrem.Gerrit beistehen gegen Graf Eberhard von Württemberg, welcher durch Raub, Mord und Gefangennahmeder Scinigcn den Herzog nöthigc, die Waffen zu ergreifen, wobei dem Grafen wider die ewige Richtungund Vereinigung viele Eidgenossen zuziehen. Auch möchte man bei dem Riucr bewirken, daß er seineFeindschaft gegen Brcgcuz abstelle und sich des Rechten begnüge; endlich möchte mau dem Doetor Schitteine Empfehlung nach Rom geben. Es wird ihnen geantwortet: Bezüglich des Streits mit dem Grafenvon Württemberg vernehme man, daß derselbe auf dem Punkte stehe, in Nürnberg ausgeglichen zu wer-den; würde das nicht geschehen und verlange der Herzog, daß die Eidgenossen sich der Sache annehmen,so werde man gebührlich antworten. Die nach Württemberg gezogenen Knechte sollen von allen Ortenunter Androhung von Strafe an Leib und Gut zurückberufen werden. Zürich soll den Riner auf einenfreundlichen Tag laden, um seinen Streit mit Brcgenz in Güte oder mit Recht abzuthuu. Dem DoetorSchitt wolle man die verlangte Empfehlung geben. Nach Stein und Dießcnhofcn wird geschrieben, daßsie niemanden von den streitenden Parteien den Durchpaß gestatten sollen.

Münster.

16. November (Sonntag nach St. Martinstag).

Verhandlung wegen der im burgundischcn Krieg eroberten Herrschaften.

Die Acten fehle». Siehe !>> ».

Lucern.

27. November (Montag nach <5at>>-rine>.

Staatsarchiv Lucern Lucernerabschiedesammlunst. lt. lttl).

Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bnrgermcistcr; Hanö Tachelshofcr, Zunftmeister. Luccrn. HanöFcrr, Schultheiß; Heinrich Haöfurtcr, Altschilltheiß; Ulrich Feiß. N r i. Hans zum Brunnen; Jost Ehrlcr.Schwhz. Jost Kochli, Scckclmcistcr. Untcrwaldcn. Ammann von Zuben; Ammaun Zclgcr. Zug.Der junge Hasler. Glarus. Cunrad Brunncr.

». Der Bischof von Konstanz, Graf Otto von Sonuenberg, zeigt an, daß er jetzt auf St. MartinS-abend ( M. November) zu Rom bestätigt worden sei; die ihm verheißene Botschaft an den Herzog von