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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juli 1480,

bisher noch uicht geschehen sei. Der Sold der Hülfstruppen müsse nach dem Bund in Bern, Frciburgoder Lucern entrichtet werden, nun habe man selben nach Bern gebracht, wo der Werth des französischenGeldes am besten bekannt sei; wollen die Eidgenossen selbes nach dem französischen Wcrthc nehmen, sosei man bereit, es nach Lncern zn bringen. Alles das wollen der Eidgenossen Boten heimbringen nndberathen, wie die französischen Schildkronen n. s. w, gcwcrthct werden sollen, damit der gemeine Mann beimWechseln keinen Schaden leide. Da die französischen Boten für den ersten Monat 80 Plapparte mit Lilienfür 1 rheinischen Gulden, das übrige aber in Frankreich mit 29 Plappartcn 1 Denier für 1 rheinischen Gul-den zn zahlen verheißen, wie in Frankreich gebräuchlich, so wird beschlossen, das ebenfalls heimzubringenund zu Lucern dann diese Münzen gegen Fünfer nnd andere unsere Silbcrmünze aufzusetzen; doch wirdbemerkt, daß nach dem BundcSbricf der Sold in rheinischen Gulden bezahlt werden müsse. <d. Die Bot-schaft Herzog Sigmunds von Oesterreich, Doetor Achatius Mornowcr und HanS Lanz, spricht die Erwar-tung aus, daß die Eidgenossen gemäß der Erbvcreinignng dem König von Frankreich gegen HerzogMaximilian von Burgund, den Vetter und Erben Herzog Sigmunds, keine Söldner zn Hülfe schickenwerden. Letzterer wünsche die gegenseitige Freundschaft zn erhalten, und danke den Eidgenossen für ihreHülfe wider den Grafen Eberhard von Württemberg. Antwort: Man habe sich schon längst bei demKönig für Herzog Sigmunden verwendet nnd mehrmals die Zusage erhalten, jener werde auch fernerhalten, was er versprochen, sofern dieser das Gleiche thue. Zudem aber wäre eS Zeit, daß der Herzogeinmal, was er schon längst zugesagt, die Vcrbricfung der nieder» Städte aufrichten würde, weswegendie Eidgenossen anfingen unruhig zn werden. In Betreff der Hülfe gegen Herzog Maximilian wisse er,waS die Eidgenossen dem König vertragsgemäß schuldig seien; doch wolle man die Sache heimbringen,t. Heimzubringen den Antrag der französischen Boten, die Pension zu gegenseitiger Bequemlichkeit in zweiZielen dcS JahreS zu beziehen. Die Antwort soll auf dem Tag zn Lncern erfolgen; jedoch ist den Votengesagt, daß sie selbe nicht abwarten, sondern besorgen sollen, daß die Pension und die 15,000 Guldenwegen Burgund vcrabredctcrmaßcn ausbezahlt werden. K. Dienstag vor Maria Magdalena (18. Juli)zu Nacht sollen die Boten wieder zn Lucern sein.

Zu ». Dieser Artikel steht in der tschudischcn Sammlung im Staatsarchiv Zürich im vorigen Abschied vom 5, Zuli l7«i), jlZu L. Diese Verhandlung findet sich ebenfalls in der tschudischcn Sammlung auf einem eigenen Blatte,

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Lucer lt.

4^41414, 49. Zlult (Mittwoch vor Maria Magdalena),

Staatsarchiv Lncern: Lucernerabschiedesammlung. It. 4li!t.

Boten: Zürich. Hanö TachelShofer. Bern. Wilhelm von Dicßbach; Peter vom Stein Ritter,Lucern, HanS Ferr, Schultheiß; Caspar von Hcrtcnstein, Ritter; Hans Schürpf; NiclauS von Mcran,Uri. Walter in der Gasse. Schwhz. Cunrad Jacob, Ammann. Obwaldcn. Clans von Jubcn Am-mann. Nidwalden. Heinrich Zelger, Ammann. Zug. Hanö Schell, Ammann. Glarnö HanSSchübclbach. Freibnrg. Peter Pafliar (Pavillard). Solothurn. Hemmann Hagen, Schulthciss

»». ,1. Verhandlung bezüglich der 0000 Mann, welche der König von Frankreich vertragsmäßig infeinen Sold begehrt. Zürich, Bern, Lncern, Uri, Freiburg und Solothurn erklären sich bereit zu halten,