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T»aa»»ar«?,iv ^4üri«4H Allq,meine eidgenössische Abschiede l. 4? ^kaa»»aret,iv Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede ?l»Z
>» Die Räthc der Fürsten und Städte der Niedern Vereinigung sind auf diesem Tag erschienen undhabe» sich beklagt, daß die Franzosen, nicht zufrieden, sie bis zu dem vorhin gehaltenen Tag geschädigtzu haben, auch seither ihnen etliche Schlösser und Städte eingenommen haben, insbesondere zuletzt hudrcS,das dem Herzog von Oesterreich gehöre, desgleichen haben sie auch dem Grafen Heinrich von Württembergschaden getban. Das alles wurde der französischen Votschaft vorgehalten, die es nicht glauben wollte,docb den Rath gab, Boten hinzuschicken; auch sie wolle schreiben, daß gegen die Bereinigung mit Feindieligkeiten innegehalten werde. Hierauf ordnen die Eidgenossen als Boten aus ihrer Mitte zu den französischenHauptlcuten ab den Eonrad Schwend von Zürich, Easpar von Hertenstci» von hueer», beide Ritter, undZacob Bugnict von Frciburg, mit der Aufforderung, wenn sie wider des Königs Znschreiben und seinerBoten Zusage der Niedern Bereinigung etwas abgenommen hätten, dasselbe zurückzugeben und die Bereini-gung surderhiu ungeschädigt z» lasse», I». Heinrich Matter von Bern wird in gleicher Angelegenheit zumKönig von Frankreich gesendet, « . Der Niedern Bercinigung wird auf ihr früheres und jetziges Werben,daß man dem König von Frankreich keine Knechte zulaufen lasse» möchte, geantwortet, nachdem wir uns vorlanger Zeit gegen ihn verschrieben haben, müssen wir ehrenhalber unscr Wort halten; dock, sei es nichtuiliere Meinung, daß dieses gegen das heilige Reich oder gegen sie geschehen soll. Wir haben nichtsdagegen, daß sie sich gegen den König zur Wehr setze», nur sollen sie die Franzosen nicht angreifen,'andern auf eigenem Boden erwarten, lind sofern sie der König da angreife, sollen sie darauf zählen,aß die Eidgenossen sie nicht verlassen, sonder» sich nach haut der bestehenden Berständniß halten werden,«I» Herzog Sigmunds Rätbe bringen das Begehren ihres Herrn an. die Eidgenossen möchten mit seinemVetter, Herzog Marimilia», einem jnugen Fürsten deutscher Ration, der viele händer, die lange Zeitdem Reiche entfremdet waren, durch seine Heirath wieder an selbes gebracht, in eine ewige Berständnißtreten, da der König von Frankreich, mit dem wir in Berständniß stehen, eine bedenkliche Stellung einnehme und alt sei, und nach dessen Tod viele Aenderungcn eintreten könnten Der Herzog und seineRätbe, sowie auch die niedere Bereinigung anerbieten ihre Mitwirkung dazu, « . Die Streitigkeiten umdie Fischcrrechtc im Hallwvlersee werden von den Bote», die in der Woche nach dem Sonntag Quasimodogeniti in Zürich gewesen sind, folgendermaßen geregelt, Bern für sich und seine Burger, die vonHallwbl, erbietet sich zum eidgenössischen Recht, einem Schiedsgericht mit gleichein Zusatz, zwei von ihnenund zwei von alle» andern <im Aasgau regierende») Orten, Diese sotten einen Vergleich anstreben; können"r es nicht, so sollen sie Recht sprechen, und insofern sie sich gleich thcilen, einen Obmann aus gemeiner^'dgenonenschaft nehmen, Bern soll innert den nächsten vierzehn Tagen dem Bogt im Aargau antworten,b es diesen Vergleich annehmen oder uns ein anderes Recht vorschlagen wolle.
scblt im fürchereremplar und stebi in der Verncrabschiedsammtung ai« ein eigener Abschied mit dem Datum !i April' «vnnlag QuasimvdogcniN)