Februar 1480.
dem Tage, welcher nach seinem Begehren dem Herzog auf den Sonntag Lätarc zu Mittelasien <10. März,gesetzt ist, verschieben möchten; der Herzog sei mcbr als irgendwer geneigt, den Eidgenossen Freundschaft zu erweisen. Das soll jeder Bote heimbringen, damit man auf den Tag Lätarc zn Zürich besserzu antworten wisse. «. Auf Mittwoch vor dem Palmtag (22. März ) sollen Zürich, Lnccrn. Schwhz,Untcrwalden, Zug und Glarus einerseits, Bern anderseits ihre Boten zu Acsch haben, um die Streitigleiten wegen deö Hallwhlcrsccs wo möglich in Güte auszumachen, wo nicht, weiter zu handeln, wie davongeredet ist. «I. Die von Villmcrgen melden, cS habe bei ihnen der Hagel geschlagen, deshalb habeder Abt von Muri ihnen am Zehnten bei 00 Stück nachgelassen, sie suchen nun um Fürsprache bei denFrauen von Königsfeldcn und andern, denen sie Zehnten zn geben haben, nach, damit diese gleiches thuu.Dazu erhalten die Voten, so nach Acsch kommen werden, Vollmacht. Einer Botschaft von Memmingcn, welche gegen einen Verlänmder klagt, wird gestattet, denselben, so sie ihn in der Eidgenossen-schaft finde, mit Recht anzufallen, f. Ans den heiligen Pfingstabcnd (20. Mai) soll jedes Ort seine»Boten, der jetzt zu Zürich in der Sache zwischen Abt und Stadt St. Gallen gesessen ist, zu Whl haben,damit selbe von da nach St. Gallen reiten, um, wenn sie die Parteien nicht gütlich vertragen können, überdie Streitpunkte Recht zu sprechen, da die Parteien sich auf die Boten der vm Orte veranlasset haben.
<»2.
Zürich.
I ohne Monat und Tag (kude Februar vder Anfangs Marz).
Staatsarchiv L»c-r»: Allgemeine Abschiede. ll.MI.
tt. Da durch Aussagen des zn Baden wegen Gefangennahme und Btschätzung des Kirchhcrrn vonFraucnfcld schon lange festgehaltenen ManncS Herr Hugo von Laudenberg der Thcilnahme an jenemUnternehmen verdächtig geworden, so war beschlossen worden, auch diesen gefangen zn setzen. Davon istman jedoch zurückgekommen und hat beschlossen, Zürich soll, wenn nächstens ein Tag gehalten werde,solchen dem Laudenberg verkünden, damit er seine Verantwortung da führen könne. Ob er erscheine odernicht, sollen die Boten Gewalt haben, seinetwegen und des Gefangenen halben das Angemessene zn beschließen. Da Uri, Unterwaldcn und Zug auf diesem Tag zu Zürich nicht vertreten sind, so soll Lnccrnan Unterwaldcn , Schwvz an Uri, Zürich an Zug die dicsfälligc Mitthcilung machen. I». Auf nächstemTag soll mail sich bcrathcn, wie der gänzlichen Zerrüttung der Occonomie im Gotteshaus Wettingenvorgcbogen werden könne. «. Da zn Lnccrn den Grafen von Montfort am einen und denen von Buch-horn am andern Theil ein gütlicher Tag nach Zürich gesetzt worden ist, wo aber nur die Boten der lestternerschienen sind, so hat man diese angehört und nach ihrem Vortrag erachtet, es sei ihnen von den Grafeilvon Montfort Unrecht geschehen und soll ihnen, als getreuen Anhängern der Eidgenossen, das Beste gethau werden. «I. Die Boten von Basel, die auf diesen Tag nach Zürich geschickt sind, melden, daß ihreHerrn und Obern einige von denjenigen, die sie wegen Münzvergchcn gefangen, strafbar gefunden habenund auch strafen werden. «. Auf Montag nach Mittefasten (10. März) soll man mit Vollmacht zuRagaz sein, „von der manzncht vnd ander fachen wegen, so da ze tundc sind". Die am heutigen Tagabwesenden Orte sollen auch eingeladen werdeil.
Zu ». Beilage zu diesem Abschied! <0» Blatt betitelt „Difi ist der Abscheid, wie die Eidgmvpenboteu vff dem Zag zu