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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Februar 148t).

sagt; sie haben auch in des Königs von Frankreich und ihrem eigenen Namen verschrieben, das Geldnach Lucern zu währen. Man soll ihnen daber die Abrede, wie sie beute geschehen, schriftlich zustellen,damit das Instrument in Mailand aufgerichtet und besiegelt werde. Sobald dieses geschehen, soll die Ur-kunde nebst den Brieten für Uri, der Investitur, der Absolution nnd der andern Sachen halben, herans-geschickt werden und wollen die Eidgenossen ihrerseits dem Herzog ihren besiegelten Brief hineinsenden.I». Hans von Toggenburg bewirbt sich für den Markgrafen von Brandenburg um ein Bünduiß mit denEidgenossen und bat auch vom Grafen Hugo von Montfort Auftrag zu bewirken, daß sie mit dem Her-zog Marimilian in Riedcrburgund eine Verbindung eingehen. Antwort: Man wolle zur Zeit über dieseBegehren nicht eintreten. «?. Uri und andere Städte und Länder, die in der mailändischen Richtungbegriffen sind, sollen, sobald die erste Zahlung anlangt, die Schreiber von Lucern für ihre Mühe entschädigen. «I. Die Boten des Königs von Frankreich verlangen im Auftrag ihres Herrn, der durchdie Vermittlung des mailändischen Streites seine Freundschaft den Eidgenossen so sehr bewiesen, daßman ihm endlich Hülfe leiste und über die Knechte, welche schon jetzt in seinem Dienste stehen, ihm dievertragsgemäß versprochenen Gült» Söldner stelle. Gr wolle diese Stellung zwar nicht gerade erzwingen,da er auf seine freundschaftlichen Beziehungen zu den Eidgenossen den größten Werth lege, erwarte aber,daß sie den Verträgen Genüge leisten werden. Falls man ihm die lilXtt) nicht geben wolle, so soll mandoch wenigstens Freiwilligen gestatten, ihm zuzulaufen und von jedem Ort einen redlichen, freiwilligenHauptmann über selbe setzen; den Sold wolle er zum Voraus zahlen; auch möchte mau die Antwortnicht verschieben, bis die Verträge mit Mailand ausgewechselt seien. Zur Behandlung dieses Geschäfteswird Dag angesetzt nach Zürich auf Sonntag nach der alten Fastnacht l27 Februar). «». Zur Ersparuugvon Kosten wird erkennt, der Friedcbrief mit Mailand soll ohne Beobachtung der Rangordnung vonjedem Ort besiegelt werden, sobald er zu ihm komme, f. Auf dem Tag zu Lucern soll mau sich bcratbcn,wie man den französischen Boten für die FriedenSiinterhandlung mit Mailand beschenken wolle. Ludwig Seiler von Lucern verantwortet sich über die ihm zur Last gelegten Reden und Umtriebe zur VerHinderung des Friedensschlusses; den Empfang von ><><)<) Duralen stellt er durchaus in Abrede. Manwill seine Verantwortung heimbringen.

«I.

Zürich.

27. Februar <»»f

Vcrn Allgemeine ctdqenl'sfische Abschieds tt

». Den Boten des Königs von Frankreich wird auf ihre im letzten Abschied enthaltenen Begehrengeantwortet, daß man dem König Knechte zulaufen lassen wolle, wenn der Bericht mit Mailand aufge-richtet nnd in uusern Haudeu sei; der Sold für die Knechte soll »ach Maßgabe der Verständigung zwischendem König und den Eidgenossen in einer der drei Städte Zürich, Bern oder Lucern bezahlt werdenDafür ist den Boten des Königs ein Brief gegeben mit der Stadt Zürich Siegel auf Freitag vor demSonntag Oculi t.'t. März > datirt I». Der Bischof von Metz, der in Pilgers Weise dieser Tage aufeiner Fahrt nach Einsiedeln durch Zürich gekommen, bringt an, er habe vernommen, daß auf diesemTage allerlei Werbung vor sich gegangen sei, die seinem Herrn, Herzog Marimilian, und deutscher Rationzum Schaden gereichen würde; er bittet daher, daß die Eidgenossen ihre Antwort auf solche Werbung bis zn

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