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Februar 1480.
Ausgang im Hcrzogthnm Mailand vom Stadtgraben von Mailand an bis zu den Mandern der Eidge-nossen über Land und Wasser an nachgemeldetcn Zollstättcn frei, als: Eomo, Bcllcnz, Lnggarus, Eleven,Arona, Lanis, Varcsc, Gallerata, Lugano, Domo d'Ossola, Vcltliu n, s. w. Gleiche Befreiung genießenvon Eidgenossen im mailändischcn Gebiet gckanste Waarcn. Desgleichen sind die von Eidgenossen cingcführten Pferde, welchen Ursprungs sie seien, zollfrei. Alle diese Befreiungen aber erstrecken sich nichtinnert den Burggrabcn der Stadt Mailand. 2) Der Artikel 1 l des Friedensvertrags soll ins zehnte Eapitclgezogen werden und die unbedingte Fassung erhalten, daß der Kläger dem Schuldner vor seinen ordcnlliehen Richter zu folgen habe. 2) Dem Eapitcl, welches über den Rechtsgang bei Streitigkeiten zwischenMailand und den Eidgenossen handelt, wünsche man eine etwas veränderte Fassung zu geben. 4) Die25,000 Gulden sollen zur Hälfte auf 25. Juni (St. Johann Baptist), zur Hälfte auf Weihnachten zu Lyonbezahlt werden. Der König von Frankreich oder Andere werden dafür Sicherheit leisten. Der französischeBote erklärt, daß dem Fortgang der Friedcnsnntcrhandlnng durch mancherlei Reden großer Eintrag gcthanworden sei. Auch meldet er, er wisse sicher, daß der Bischof von Chnr und der graue Bund mit Mailandbereits einen Frieden geschlossen haben, wodurch sie verheißen, an keinem Krieg der Eidgenossen gegenMailand Thcil zu nehmen, noch selben den Dnrchpaß zu gestatte». Ferner bemerkt der französische Bote,daß, wenn der vorgeschlagene Friede angenommen würde, auch dem Begehren Uris entsprochen werdensoll. Alles dieses wollen der Eidgenossen Boten heimbringen und auf nächstem Tag zu Lneern an derPfaffenfastnacht (12. Februar) sich darüber erklären. Sic dringen indessen darauf, daß Uri durch Urkundendes Papstes, der Herzoge und des Domeapitels zu Mailand förmlich in den Besitz des Livinerthals eingesetzt werde; jetzt, meinen sie, sei die beste Zeit noch etwas zu erhalten, der Znstand des mailändischcnRegiments lasse eine baldige Veränderung erwarten und fernere Kriege nach dieser Gegend hin seien denEidgenossen ungelegen. «. Heimbringen, ob man die zu Grandson eroberten elfenbeinernen Tafeln, diezu Lneern liegen, dem königlich französischen Hauptmann schenken wolle.
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Luoern.
14. Februar <Monwq ».w, Esto »,>>>>,.
StnatSorchiv Lncern: Succrncrabschicdcsammlung. ». NU,
Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Bartholomäus Hnbcr, Venncr. Lneern.Hans Ferr, Schultheiß; Caspar von Hertcnstcin, Ritter; Peter Tammann. Uri. Walter in der Gasse,Ammann; Johannes Vürglcr. Schwhz. Ennrad Jacob, Altammann. Unter walden. Rudolf zumBrunnen, Ammann; Heinrich Zelgcr. Zug. Heinrich Frei. Glarus. Ammann Ebli. Frciburg. JacobBugniet. Solothurn. Cunrad Vogt, Altschultheiß.
»». Alle Boten haben Vollmacht, den Frieden und die Eapitcl mit Mailand unter Aufnahme derim letzten Abschied verzeichneten Abändcrungspnnkte abzuschließen; die Bezahlung der 25,000 Gulden solljedoch in rheinischem Gold zu Lucern ohne weitere Kosten der Eidgenossen erfolgen und durch den Königvon Frankreich oder durch inländische Bürgen versichert werden. Denen von Uri sollen eigene Verschrci-bnngen über die ihnen insbesondere zugestandenen Punkte ausgestellt und die 400 Ducaten au Vogt Kctzivou Schwhz sollen mit den 25,000 Gulden bezahlt werden. Alles das haben die königlichen Boten zngc