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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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nall? Verhör ihrer alten Briefe lassen wolle oder nicht, ll. Da nicht alle Orte die Strafordnung gegendie nngehorsamcn Knechte, so in Kriege lausen, anwenden, auch dem Vogt und denen zu Baden vonjenen gedroht ist, so daß sie vor ihnen wachen müssen; so soll man nächstens Antwort geben, ob man beijener Ordnung bleiben oder sie ändern wolle. Dem Grafen Eberhard von Württemberg wird überseine Berantwortung und seilt Erbieten gegen den Herzog von Oesterreich ein Brief gegeben. I». AufSonntag ReminiSecre in der Fasten nächstkünftig (Vi. Februar t^tttO) soll von jedem Ort ein Bote zuZürich sein, um nach Inhalt des ergangenen AnlaßbriefS zwischen Abt und Stadt St. Gallen Rechtzu sprechen

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Boten: Zürich. Heinrill? Röist, Bnrgcrmcister. Bern. Bartholomäus Huber, Venncr. pueern.Hans Fcrr, Schultheiß; Heinrich HaSfurter, Altschnltheiß; Peter Tammann; Ulrich Feiß, des Ratbs.Uri Walter in der Gasse, Ammann; HanS Jmhof. Schwhz. Jung Uli nf der Milr; HanS Küri.Obwalden. Ammann Zimmermann. Nidwaldcn. Heinrich am Stein. Zug. Der Amß. GlaruS(nicht angegeben). Freibnrg. Der Spitalmeistcr. Solothurn. Cnnrad Bogt, Schultheiß.

». Dem Abt voll Weingarten sott geschrieben werden, daß er dem Grafen Andreas von Sonnenbcrg den Zins nicht abschlage, sondern selben bezahle oder mit ihm zum Rechten komme. Zürich erhältVollmacht, in der Sache zu bandeln. I». Graf Andreas von Sonnenbcrg klagt, daß die von Krähenihm vier Pferde genommen und einen Knecht gefangen haben, wiewohl der obwaltende Krieg ihn nichtsangehe. Deshalb wird an Mang von Habsperg geschrieben, er soll bei denen von Krähen bewirken, daßdem Grafen das Seine ohne Gntgclt wieder zukomme. An die österreichischen und württembergischenHauptleute wird geschrieben, sie sollen nicht den Rhein herauf in unser Gebiet streifen, sonst werde manzu ihnen greifen. «». Den Städten am Rhein wird geschrieben, ste sollen nicht zu viel Volks von denkriegenden Parteien, Oesterreich und Württemberg, in ihre Mauern einlassen und sich vorsehen, daß ihnennichts Arges zugefügt werde. «I. Dem HanS Barth wird bewilligt, auf seine Kosten einen oder zweiBoten von den Eidgenossen zu seinem Beistand auf den ihm vom Markgrafen von Röteln nach Baselgesetzten Tag mitzunehmen. Auf St. Antoni (17. Januar lllNU) sollen die Boten von Zürich, pucrrnund Zug mit dem Vogt Keszi von Schwhz zu Aesch sein, um die Anstände zwischen denen von Hallwvlund den Fischern gütlich zu vertragen oder an ein Recht zu bringen, f. Bremgarten soll dem RudolfLuppcr. der gegen Caspar Sidler auf dortigen Rath zu Recht kommen will, Geleit geben und in der^achc Recht sprechen, wenn die Parteien sich dessen begnügen wollen, Der Gidgenossrn Boten

machen pucern Vorwürfe wegeil einiger Vorgänge in Betreff des Verhältnisses zu Mailand. Nachdemnämlich purer» auf allen Zagen mit den übrigen Eidgenossen in ganzen Treuen den von Allen gewünschtenFrieden anstreben geholfen, komme ihnen nun vor, daß einige purerner in Mailand sowohl als in derEidgenossenschaft daran gearbeitet haben sollen, die Sachen wieder zum Krieg zu bringen. So soll einerzu der Herzogin Röthen gesagt haben, wenn ste auch jetzt den Frieden annehme, so müsse es dennochinnert zwei Jahren wieder zum Krieg kommen; auch habe derselbe gegen den französischen Boten, Herrn