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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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November 1479,

über Lchcngütcr erst vor ihr Gericht zu bringen; Rcisekostcnfordcrnng des Abts und seiner Landschaftan die Stadt St. Gallen, Andere Streitpunkte, die durch frühere Sprüche besonderer Orte geregeltworden sind, sollen vor den vni Orten nicht verhandelt werden. Ebenso ist ausgeschlossen der Streitum St. Lorcnzcn Kirche. Dagegen soll die Stadt St. Gallen ihre allfälligen Ansprüche an den Abt aucharticuliren und vor Ablauf von drei Wochen eingeben. Daö Rcchtsvcrfahren soll auf beider Theilc Kostengehen und inzwischen beide gegen einander in Frieden stehen.

Wyl.

447i>, 8. November (Montag vor St. Martins dcs heil. Bischofs Tag,t^antonsarciiiv St. (Hallen. Staatsarchiv Lucern.

Schirmvcrtrag zwischen dem Gotteshaus St. Gallen und den iv Orten Zürich, Lnecrn, Schwvzund Glarus. (Beilage 7.>

Lucern.

7. December.

Staatsarclnv Lncern i Allgemeine Abschiede, ll.

Lateinischer Crcdcnzbricf für Peter Brunncnstein, Probst zu Lucern, als Boten und Redner gemeiner

Eidgenossen an Papst Sixtus IV. l«i»i Iilt(!r.i« xunetuin», li^nin» .»Ufiie ,»,i<iii> Mvcnt«; ,!,>,»

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Stt.

Z ü rich.

t/l7N, 14. December (Dienstag nach St. Lorenz,.

Staatsarchiv Luc»»: Allgcnieine Abschiede. ». lW.

Dieser Tag wurde angesetzt zur Behandlung der Sache, um derentwillen, wie jeder Bote weif,der Herzog von Oesterreich den Grafen Georg von Sargans in alle Orte, außer nach Bern, geschickt hat.Nun wird Herrn Peter von Höwcn, der NamcnS deö Herzogs Antwort begehrt, erwidert, man könneselbe noch nicht geben, da die erforderlichen Vollmachten noch nicht erhältlich gewesen seien, indessen werdenächstens darüber verhandelt werden. ?». Heimbringen deö Herrn von Württemberg Entschuldigung undRcchtbieten; bis auf nächsten Tag soll man sich bedenken, was zu thnn sei, damit uns der Kornmarktnicht vcrtheucrt werde. «?. Uri bittet um getreues Aufsehen; man höre, die Mailänder wollen da derFriede noch nicht geschlossen sei, Livincn verbrennen. Jeder Bote weiß, wie geantwortet und besondersLuccrn empfohlen ist, mit dem Boten von Frankreich zu reden, damit der Abschluß des Friedens befördertwerde. ,1. Zwischen denen von Haliwhl und den Fischern von Acsch soll ans nächstem Tage gütlich oderrechtlich entschieden werden; den Parteien ist auf jenen Tag fürgcboten. « . Jedes Ort soll sich erklärenob man denen von Hailwhl das Lehen, das der von Secngen von der Eidgenossen Vogt empfangen hat',