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September 1479.
zn Aescb, Mosen und andern am See. die Frage wegen der Gerichtsbarkeit ans dem Hallwhlerscc n s. w.sollen am Sonntag nach Galli (t7. Oetober) Boten von Bern. Lneern, Zng nnd der Bogt .... Wagen-thal ans einem Tage zn Acsch untersuchen nnd selbe, sofern gütliche Schlichtung nicht erhältlich, voracmcincr Eidgenossen Boten bringen, damit diese weiter in der Sache gütlich handeln oder d.e Parteien/> K„em -icmlicben Recht bctädigen können. «. Dem Capitcl voii Constanz wird ein Brief an den
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Dem llollcr wird ein Bittschrcibcn an den Herzog von Savoycn bewilligt. «. Den beiden B.stchofcnvon Constanz wird geantwortet, sie möchten den Eidgenossen ans einem gütlichen Tag Gelegenheit geben,einen Vergleich zwischen ihnen zu vermitteln. (Siehe g.) I'. Die von Chnr eröffnen durch ihre Boten,daß nnd warum sie den Krieg mit Mailand ,licht länger ertragen mögen und bitten, man wolle den vowgeschlagenen Friedensvertrag annehmen. Darauf hat man sie vor die LandSgemeindc zu Uri gewiesen,um daselbst in Beglcit eidgenössischer Boten ihr Anliegen vorzubringen. K. Bezüglich der Verantwortungdes Herrn Conrad Gächnff, er sei nicht in Burgund gewesen, noch habe er der Eidgenossen Knechte auf-gewiegelt will man daS Bessere glauben, ermahnt ihn aber nichts desto weniger, dergleichen dachen ...4nkn..ft zn unterlassen I.. Der Büberei nnd Straf,cnränbcrci wegen, die seit einiger Zeit wieder i». Hegauund auf dem Nafzerfeld getrieben wird, soll Zürich an die Grafen von Sulz schreiben damit sie dagegenMaßregeln ergreifen, i. Da es weder den Eidgenossen noch denen von St. Kitten sch.ctlich ist, ecn aufMichaeli- angesetzten Tag in Betreff der Anstände zwischen der Stadt und der Abte, zu eisten, so w.rdselber ans den Sonntag vor Simon nnd Jndastag (24. Oetober) verschoben Zürich soll den Hanpt-bries der Schuld der Stadt Dießenhofen von 170» Gulden aufrichte., und durch den Landvogt siegelnlassen I. An die von Klingcnbcrg nnd Fricdingcn soll geschrieben werden, das, ste und Andere vonihrem Vorhaben gegen den Grafen Eonrad von Fürstenberg abstehen und eines der dargebotenen Rechteannehmen möchten/ .... Bezüglich der 150.00» Gulden, die der König von Frankreich den Orten Zürich.Bern. Lneern. Uri. Schwhz. Unterwalden. Zng. Glan.-. Freibnrg und ^lothnrn zu ihrem The.l lautder Richtung mit der Grafschaft Burgund zahlen will, wird beschlossen, der Bo.c soll Ramc.n des Königsverschreiben, das; auf nächste Ostern MM> rheinische Gulden nnd nachher >edcö .ahr ans Ostern bw zurvölligen Tilgung der Schuld eine gleiche Summe bezahlt werden soll. Dem König hat man von ^c.teder Eidgenossen einen versiegelten Brief gegeben, das, man alle Vereinigungen und Alles was man . ...bisher zugesagt, halten und seinen Feinden keinen Beistand leisten werde; glcichzci ig dankt man .hm fürdie Vermittlung des mailändischcn Kriegs. ... Räch dem Friedensverträge m. a. an sK >e Herzoqin von Mailand 24.0W Gulden bezahlen, der französische Bote will aber versuchen, die Summe ans25.00» Gulden zu steigern. Gegenüber dem Antrag des Boten von Mailand, die Abzahlung in dreiTerminen geschehen zu lassen, besteht man auf gänzlicher Abzahlung auf den -rag, wo der Vertragbesiegelt werde. «». Sonntags nach Galli (17. Oetober) sollen die Boten von Zürich, Lneern. Schwhzund Glarnö zn Zürich sein, um dem Abt von St. Gallen. dem dieser Tag verkündet werden soll, ansseine Anbringen Antwort zu geben. ,». Mit Ausnahme Zürichs schlagen alle Orte den beiden GrafenEberhard von Württemberg die verlangte Aufnahme in die mit dem Grafen Ulrich bestehende Verbindungab. Zürich dagegen erklärt, da ihnen und andern Eidgenossen, die Korn brauchen, das Land und derKornmarkt der beiden Grafen ungemein gelegen sei, so würden sie, falls die ander» Orte auch .»cht bei-treten wollten, für sich allein mit den Grafen eine Verbindung eingehen, bitten aber nochmals, daß die