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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juli 147!»,

in keinen Krieg mehr laufen und nichts gegen die Eidgenossen und ihre Zugewandten unternehmen werden,llebcrtrctcn sie diesen Eid, so sollen sie als meineidige Vcrräthcr auch hingerichtet werden (Actum Mittwoch vor Margaretha 1479: 14. Juli,, e. Dem Bischof von Grcnoble, Jost von Silincn, sollen an denPapst, den Konig von Frankreich und Andere unter der Stadt Lucern Jnsicgel die Empfehlungen, derener bedarf, ausgefertigt werden, «I. Bern und Lucern sollen auf St, BartholomäuStag (24. August )ihre Boten zu Acsch haben, um die Umstände zwischen denen von Hallwvl und den Fischern zu Atsch,Mosen und Umgegend zn untersuchen und wo möglich zu vergleichen, ebenso die Streitigkeiten wegender Gerichtsbarkeit auf dem Hallwhlerscc. Mißlingt der Vergleichsversuch, so sollen die Boten den Handelauf den nächsten Tag der Eidgenossen bringen, Nachdem die Stadt St. Gallen ihre Bote,: von Ortzu Ort gesendet hatte, bittet sie auf diesem Tag, die Eidgenossen möchten bewirken, daß der Abt sie beiihren alten Herkommen und Bünden lasse. Dagegen hatte der Abt zn Baden Recht geboten ans dieVlI Orte gemeinsam oder auf die IV Schirmortc. k. Die von Hallwhl behaupten, die Leheusherrlichteitüber die Zehnten zn Boswhl und Bnnzen sei ihr väterliches Erb und althergebrachtes Recht; erst seitden Kriegen, an denen doch sie keinen Antheil genommen, haben die eidgenössischen Vögte sich selbezugeeignet, weshalb sie Wiedereinsetzung in ihre Rechte verlangen. Die Antwort hierauf wird auf de»nächsten Tag verschoben. Graf Eberharden von Württemberg, dem Aeltcru, wird wegen Tschuppvon Schaffhauscn ernstlich geschrieben. I». Alle Orte mit Ausnahme von Uri stimmen dafür, daßdenen von Dießcnhosen von ihrer Schuld 171)0 Gulden nachgelassen werden; für den Rest sollen siejährlich 75 Gulden zahlen und diese Schuld auf ihrer Stadt Zöllen und Gerechtigkeiten versichern,I. Dem Herzog von Oesterreich wird geschrieben, daß der Hüruß gefangen sei, weil er durch einenunwahren Bericht über Mang von HabsPerg und angebliche Projekte einer llebergabc von Rheiufeldendie zwischen Oesterreich und den Eidgenossen bestehenden Verträge habe stören wollen, I<. EmpfehlungdeS Thomas Schwarzmaurer von Zürich an den königlichen Statthalter zu Phon, I. Dem von Rappoltstein, Landvoojt im Elsaß, wird hinsichtlich der Knechte, die in Burgund waren, geschrieben, es gefalleden Eidgenossen, daß er selbe strafe. Auf daö Schreiben der Niedern Vereinigung wird geantwortet siesoll dem Abschied von Bern nachkommen, gegen den König von Frankreich nichts anfangen und sieb desBischofs von Metz, welcher in den Burgundcrkriegcn gegen die Eidgenossen und die Vereinigung warnicht annehmen. ,»». Aich wird der Vereinigung angezeigt, der König von Frankreich habe sich aiicrboten, die 15)0,000 Gulden, welche Burgund wegen Armuth nicht bezahlen könne, in jährlichen Ratenvon 15),000 Gulden mit der Pension abzutragen, da er das Land nun erobert habe und mit den Eid-gcnostcn in Bündniß stehe. Hans Lanz bittet im Namen, deS Herzogs von Oesterreich, die Eidgenosscn möchten sich bei der französischen Botschaft verwenden, daß der König seinem Herrn die schuldigen30,000 Gulden Pension und sonst noch 80,000 Gulden bezahle und seine Länder in Riehe lasse, ansonster sich zu wehren wissen würde. «». Jeder Bote kennt die Verantwortung deS Heinrich Zciglcr Botenvon Basel, in Betreff deS Prinzen von Oranicn und der Burgunder. Da Bern noch immer alleindie Herrschaft über die im bnrgundischcn Krieg eroberten Städte und Schlösser, Murten, Erlach, EudrefinGrandcourt u s. w. behauptet, die übrigen Orte aber, die an diesen Krieg Leib und Leben geseilt habenau selber Thcil zu haben begehren, so soll man die Sache noch einmal heimbringen und dann auf nächstenTag endliche Antwort geben, ob man Bern nach Inhalt der Bünde zu Recht mahnen oder was mau deshalb anfange» wolle. All den Prinzen von Oranicn und andere Burgunder in Basel soll geschrieben