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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juni Ii7fl.

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gebrachten Rechten am See und zit Fahrwangcn bleiben t" lassen; ebenso der Lehen halb, so der vonTeerigen von ibm empfangen soll, lieber beider'« will man ans dem Tag t» Lneern antworten.

Luceru.

I^7ik, !?. ^Itli «MonUj, nach Vtntdi-Ii).

^taatKarphiv Lueer«». Allqemeinc Abschiede. N ttt ^»aatSar<t,tv Anriet,: Zschnvlschc Sammlung.

Boten: Zürich. Hans Waldmann, Ritter. Bern. Peter von Wabern; Bartholomäus Huber, Venner.L ueern. Schultheiß HaSfurtcr; Caspar von Hertcnstci»; Schultheiß Fcrr; Peter Tammann. liri. HanSFrieß, Altammanii; Walter in der Gasse, Ammann. Schwbt. Cnnrad Iaeob, Ammann; Werni lilrich.llnterwalden. Amman» Zimmcrma»; Heinrich Winkelried. Zug. HanS Schiffli. GlarnS. AmmannKnchli. Freibirrg. Petermann von Faueigich, Altschnltheiß. Solothurn. Cnnrad Bogt, Altschnltheiß.

». Herr Bertrand de Brossa, als Bote des Königs von Frankreich, klagt, daß der Priiit vonOranicn und die Burgunder zu Basel eine Macht gegen den König sammeln und auch eidgenössischeKnechte annehmen, was um so mehr befremde, als der König niemals Willens gewesen sei, etwasgegen die Herren nnd Städte der Vereinigung vort»nchmen, sondern nichts als die Haltung des Ver-trags im Auge habe. Hierauf wird beschlossen, Lneern soll in gemeiner Eidgenossen Rainen und Kosteneine Botschaft nach Basel sende», um mit Bürgermeister und Rath daselbst, ebenso mit den Cdcln, dieunter dem österreichischen Landvogt stehen, und mit den Burgundern zu reden, es sei der EidgenossenWille, daß sie die bnrgundischcn Sachen ruhen lassen, nnd Alles vermeiden, was den König wider dieEidgenossen und sie ausreißen könnte, namentlich der Cidgenossen Knechte nicht gegen ihn aufwiegeln.Begegne ihnen etwas, so sotten sie der Eidgenossen Rath suchen, man werde einen nngerechten Angriffauf sie nicht dulden; wenn sie dagegen den König ohne Roth wider stch reiten, so können ehrenhalberdie Cidgenossen stch ihrer nicht annehmen. Die Botschaft sott Gewalt haben, die Knechte, die sie t»Baiel findet, hrimtumahnen, welchem eidgenössischen Orte sie auch angehören mögen. Die Briefe vonBisa«; und vom königlichen Gouverneur sotten denen von Basel vorgelesen und ihnen t» Gemntb geführtwerden, wie gegenwärtig besonders die mailändische Angelegenheit die Eidgenossen beschäftige. I». Vonder ,.vngchorsamen knechten vnd schölmen wegen", so bisher wider Chre, Cid nnd Verbot der Obernin die Kriege gebogen find, ebenso der Bösewichte, die bei der vneristenlichen bösen gedatc vnd vcrrätcrbc" t» Dole waren, und solcher wegen, die vom König Sold genommen, ohne ihm dafür Dienst;n leisten, wird beschlossen, es soll allenthalben, Gott t» Cbren nnd der Cidgenossenschaft, die solchesnie gestattet hat, tum Wohlkommen verordnet werden, daß jene, die als Hanptlente die Knechte aufge-wiegelt ilnd weggeführt haben, gefangen und ohne Gnade an Leib nnd Leben gestraft, jene, seien esHauptleute oder Knechte, die fehl in Burgund t« Dole gewesen, insbesondere solche, die Gott, Priesteroder Frauen geschmäht, au der Verrätherei Theil genommen, von, König Sold genommen, ihm Treuegeschworen und sodann stch flüchtig gemacht habe», allenthalben gefangen, peinlich gefragt, die welche Theil»ahme an der Verrätherei bekennen, hingerichtet, die welche t» Dole gewesen, ohne an der VerräthereiTheil t« nehmen und andere, die ohne Crlanbniß in Kriege gelaufen find, alsverteilte nnd mein-eidige" Lkntc verbrieft und in Cid genommen werden sollen, daß sie ohne Wissen nnd Willen ihrer Obern