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Ziitich.
147!), 24. 31?eil (Montlig vor Urbsni).
Staatsarchiv Bern: Ailgcmcinc eidgenössische Abschiede. It. Äi, Staatsarchiv Luccr» ^ AUgemeine Abschiede. II. wl>
Auf das Anbringen derer von Bern ist dem Bischof von Aldi und dem Werner Löublin gcantwortet, wie jeder Bote zu sagen weif. I». Der Probst zu Salinö erscheint abermals vor den Boten derEidgenossen mit dem Ansuchen um Beistand gegen den König von Frankreich, der Oberburgund bereitsmerklichen Schaden zugefügt habe. Man verspricht ihm Antwort ans den Tag zn Pfingsten nächstbin.«. Der päpstliche Legat, welcher lange Zeit sich in Zürich aufgehalten, erneuert sein Ansuchen; darumsoll man sich berathen und auf dem nächsten Tag zn Zürich Antwort geben. «I. Heimbringen, ob manden Bischof von Chur oder den von Wallis angehen wolle, eine Vermittlung zwischen den Eidgenossenund Mailand zu versuchen. «5. Ans das Anbringen von Uri, das man ans Pfingsten, wo der Waffenstillstand ausgehe, sich zu einem Zuge gegen die Mailänder rüsten soll, da solches immerhin zn einervorthcilhaftcn Richtung verhelfen könne, wird beschlossen, man soll auf dem Tag zu Zürich antworten,was man thun wolle, um der Sache und des Krieges los zn werden, t Die Boten, so auf den Tagnach Zürich kommen, sollen bevollmächtigt werden, mit dem Hürns von Rheinfelden, der den Ritter Mangvon Habspcrg, Vogt daselbst, gefangen hat, nach Verdienen zu handeln.
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Luc evu.
14 7!), 24. 3.1?nj (Tt. Uröansaöcndl.
Staatsarchiv eurer» Lucernernbschiedesammlung. II. Ii».
Boten: Zürich. Ulrich Widmer, Zunftmeister. Lneern. Heinrich Hasfnrtcr, Schultheis; HansFerr; NielanS Rizzc, RathSrichtcr. Uri. Ammann Büntcncr; Ammann Arnold. Schwvz. AmmannJacob. Unterwaldcn. Ammann Zimmermann. Zug. Landes. GlaruS. Antmann Acbli.
Da Uri angebracht, der Waffenstillstand mit den Mailändern sei bald zu Ende, ohne das manvon einem Fricdensschlns Anzeige hätte, und verlangt, das man ans den Fall der Roth sich rüste, wirdans Heimbringen beschlossen, das man aus jedem Ort den Zuzug ordnen soll, wie er zn JrniS in Livinengewesen; der Zuzug soll ans Freitag nach Pfingsten <4. Juni) zn JrniS sein. Ueber weitere KriegSrüstungenwill man alsdann sich berathen. Lnccrn soll diesen Abschied an Bern, Frcibnrg und Solothurn mittheile»,damit sie ihren Boten nach Zürich des Zusatzes und der Rüstung wegen Instruction geben. I». Da wirmit Mailand in schwerem offenem Kriege stehen, dessen Ausgang noch nngcwis ist, Bern dagegen gleichzeitig die bnrgnndischcn Sachen eifrig betreibt und darum Tage ansetzt, was der Einigkeit im HandelnEintrag zn thun geeignet ist, so soll man heimbringen, auf dem Tage zu Zürich mit Bern ernstlich zureden, das bis zur Beendigung deS mailändischen Kriegs, der nnS Uris und unserer selbst wegen vorzüglich am Herzen liegt, sie die burgundischen und andere auswärtige Angelegenheiten ruhen lassenmöchten; nachher möge man sich darüber gemeinsam berathen. v. Der Abt von Cappel und die vonRcuheim am Zugerbcrg sollen zur Ausgleichung ihrer Anstände um den Kirchensatz zn Renheim auf dem