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beilikcit zugesagt, doch der houbtsach halb wel man nachmalen antwurt geben". Diejenigen Orte,welche ihre Kriegslasten bei dem Zug nach Bcllcnz noch nicht eingegeben haben, sollen ihre Hingabe bisnächsten Sonntag schriftlich nach Lucern schicken. >. In Betreff der Vermittlung des mailändischen Kriegsdurch den König von Frankreich wird beschlossen: Da der König einen Frieden nach der EidgenossenGefallen und Ehre abzuschließen verspreche, so wolle man am liebsten ihm die Sache anvertrauen undhören, was er zur Vermittlung vorbringen werde. Komme der Friede zu Stande, so wolle man demKönig dann auch halten, was man ihm versprochen. Uri soll seine Ansprachen, jedes Ort seine Kriegs»kosten dem König schriftlich eingeben. Einen Waffenstillstand, wie die Botschaft des Königs wünscht, willman nicht eingehen, doch sofern die Gegenpartei das Gleiche thut, bis zur Pfingstoctav den Krieg ruhenlassen. Heimbringen das Ersuchen des Bischofs von Ehur, daß man, wenn allfällig der Herzogvon Oesterreich bezüglich der Besetzung und Entsetzung der Acbtissin im Münsterthal gegen ihn Klageführen sollte, auch seine Verantwortung einvernehmen wolle. Die Allsprachen des Diethelm Langen»hard von Whl und des HanS Köfferli aus dem Toggenburg, die in der Lombardei gefangen und desihrigen beraubt wurden, soll man heimbringen.
.tu - Ver«inigung dcr X Tric mit dcm Köniq Maitbias vcn Ungarn vom 2S. März 147g. Bcilagc 4: stchc auch .72 «I.
Lucern.
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Boten: Zürich. Ein Brief. Bern. Junker Rudolf von Erlach. Lucern. Heinrich HaSsurtcr,HanS Fcrr, Schultbcißc; NiclauS Rizze. Uri. Der Landschrcibcr. Schwyz. Ammann Jacob. Unter»walden. Vogt in der Halten. Zug. Ammann Jtten. GlaruS (nicht angegeben). Freibürg. PeterPavillard, Schultheiß. Solothurn (nicht angegeben).
tt. Der Bischof von Sitten meldet, die von Mailand seien geneigt zur Vermittlung des Kriegesauf einen Tag nach Bern, oder wohin Bern einen solchen ansetze, zu kommen. Antwort: Man dankeihm für sein Erbieten und die Mühe und Kosten, so er dieser Angelegenheit wegen gehabt; da man nunaber die Vermittlung in die Hände des Königs von Frankreich gelegt habe, so könne man sein Erbittenerst dann berücksichtigen, wenn des Königs Unterhandlung nicht zum Ziele führen sollte. I». Bern, Luccrn,Frciburg, Uri, Untcrwalden und Zug sagen die Verbindung mit dem König von Ungarn zu, Schwyzdagegen nicht. Deshalb ergeht an Schwyz die Einladung, sich nicht zu söndern, sondern in dieser Sachegemeinsam mit den Eidgenossen zu handeln und seine dieSfällige Antwort nach Luecrn zu schicken,e. Heimzubringen die Mahnung von Bern, ihres Bürgers des Markgrafen von Röthcln wegen in derAngelegenheit der Kinder des Uescnbry. ,1. Bern stimmt nachträglich zu, daß der König von Frank-reich oder sonst Jemand den Krieg der Eidgenossen mit Mailand vermittle, sofern eS zu der EidgenossenEhre und Nutzen geschehen könne und Kostenersatz erfolge. In dem Frieden sollen nach bisheriger Ucbungder Papst und das Reich vorbehalten werden. Wenn möglich soll man den Bischof von Genf und denProsper von TannliS, als Berns Bürger, in dem Frieden mitbegreifen. Kommt der Friede zu Stande,so will auch Bern den Vertrag mit Frankreich getreulich erfüllen helfen, r. ES wird beschlossen, daß