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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Zg März 1479.

und jedem täglich 4 Kreuzplappart gegeben. Gleiches bittet der Abt von St. Gallen, der einen Monat hin-durch 100 Mann und 4 mit Saumrossen da hatte und 1t) Mann beim Zusatz, ferner die Stadt St. Gallenund andere Verbündete. Antwort: Man werde ihrer gedenken. K. Empfehlungsschreiben an den Herzogvon Oesterreich für den Wirth Georg Locher zu Wallenstadt, seines Dieners wegen. I». Der Bote vonZug soll das Begehren von Biel der 1t)» Gulden vom Brandschatzgcld von Savohcn wegen heimbringen;die andern Orte haben bereits alle zugesagt, t. Herzog Philibcrt von Savohcn trägt durch seinenGesandten, den Herrn von Damier, seine Vermittlung in dem Streit mit Mailand an. Antwort: Mandanke könne aber das Anerbieten nicht annehmen, weil man bereits mit dem König von Frankreich des-halb in Unterhandlung stehe, k. Da wegen der 25,00» Gulden für die Waat auf St. Johannestag124. Juni) ein Tag zu Bern gehalten werden soll, wird Bern beaustragt, auf den gleichen Tag demBischof und Land Wallis gegen den Herzog von Savohcn Tag zu verkünden zu einem Vergleichsvcrsnchin Betreff des eingenommenen Landes. I» Die von Bischofzcll klagen, Urban Hcssi habe einen derihrigen in der Grafschaft Lenzburg niedergeworfen, der nicht sein Gegner sei. Beschluß: Bern soll denHessi anhalten, den Arrest aufzuheben oder eines der ihm angebotenen Rechte aufzunehmen. ,»». AufMittwoch zu Nacht in den Osterfeicrtagcn sollen der streitigen Marken wegen zwischen dem Rothcn-burger- und Meienbcrgcramt beide Theilc zu Hochdors an der Herberge sein; Tags darauf (15. April)soll der Markcnuntergang stattfinden. In gemeiner Eidgenossen Namen soll Zug einen Boten dahin senden,i». Heimbringen soll man die beiden Forderungen von St. Gallen, erstlich, um einen Thcil am savohischenBrandschatzgeld, zweitens um die 80 Gulden, so sie im Krieg zu Fussach für Wein vorgestreckt haben.«». Die von St. Gallen beschweren sich, daß im Toggcnburg auf ihre Güter KricgSstcucr gelegt werde,ungeachtet sie selbe in ihrer Stadt für der Eidgenossen Nöthe versteuern. Beschluß: Schwhz und Glarussollen mit denen in der Grafschaft Toggcnburg reden, damit sie von solcher Stcucrfordcrnng abstehen.A». Da allenthalben Anstände der Steuern wegen sich ergeben, so soll man sich bedenken, ob und wiesolchen in Zukunft vermittelst einer allgemeinen Verordnung vorgebogcn werden könnte. «>. Graf Ulrichvon Württemberg bittet um Erneuerung seiner ausgehenden Vereinigung mit den Eidgenossen: im Ent-sprcchnngsfall würden die andern Herren von Württemberg derselben auch beitreten. Hierauf will manam nächsten Tag Antwort geben. i. In dem Streit zwischen Lindau und dem Haider von Mollcnbcrgsoll Rcchtstag angesetzt werden, inzwischen soll alle Feindschaft ruhen. Welches Ort der Vereinigungmit dem König von Ungarn, die abschriftlich allen mitgcthcilt wird, nicht beitreten will, das soll diesesnach Lucern melden bis Mittwoch nach dem Palmtag (7. April), bis zu welchem Tag die ungarischenBoten daselbst warten. Wer nicht absagt wird als zustimmend betrachtet, t. Aller Orts soll man Vor-sorgen, daß nicht, wie bisher geschehen, den Mailändern Kanfmannögütcr und Rosse zugeführt werden.

Heimbringen das Begehren des Königs von Frankreich, daß die Verpflichtung, welche die Eidgenosseneingegangen, 0000 Mann in seinen Sold zu stellen, neuerdings verbrieft werden möchte, v. DemTraber und andern Gesellen, welche die Burgunder schädigen, soll man unter Androhung von Strafean Leib und Gut befehlen, von diesem Unterfangen abzustehen; die Burgunder mögen diese und anderedergleichen Leute sangen, strafen oder hängen, ohne den Zorn der Eidgenossen deswegen besorgen zu müssen.Hv. Dem Papst, welcher durch seine Botschaft große Gnade, Frcinng und Ablaß den Eidgenossen ver-liehen , darus an vns, als die kristcnlichstcn am Stul zu Rom, begcrt, siir heilikcit alwcgcn vnd dieheilig kirch lausten bevolchen sin mit vndertcnigkcit, als vnscr vordcrn jcwcltcn getan" hat mandz siner