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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Februar 147!»,

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Handlung nichts ohne Wissen und Willen der Obrigkeiten zu unternehmen, t. Graf Georg von SarganS legt einen Vertrag mit der Herzogin von Mailand um seine Ansprachen vor und bittet, selben abschließen zu dürfen, Daö will man heimbringen und sollte der Abschluß eines besondern Vertrags ihmauch nicht gestattet werden, so soll er doch in die mit Mailand abzuschließende Richtung inbegriffenwerden, 11. Heimzubringen die Bitte des AbtS und der Thallcutc von Disentis und des Bischofs vonEhur, beim Frieden mit Mailand auch ihrer Ansprachen eingedenk zu sein. v. (siehe oben . Die

Ansprache des Ketzi von Lchwbz soll auf dem Tag zu Zürich untersucht und beim Frieden mit Mailandnicht vergessen werde», K. Die Kosten des Krieges mit Mailand sollen dem König als eine Anforde-rung eingegeben werden. Die Boten sind der Ansicht, man soll auf jeden Söldner wöchentlich einenrheinischen Gulden fordern. Auf dem Tag zu Zürich soll diese Forderung festgesetzt werden.

Im Zürchcrercinxlar heißt eS, Denstag vor Inveeavit, stall lucr Denstag vor dei alten Paenachl, In z». ?ic Veten dereinzelnen l7rte sind im t'uccrncrcrcmrlar sreeiell angcfüdrt.

»2.

Zürich.

/ll, bs. sslkczrz cMontag nach

Bern Aliqemem» eidgenoifische Ziblchikt» II i

». llri, Schwbz »nd GlaruS, die sich noch nicht endlich ausgesprochen, sollen auf dem nächsten TagAntwort geben, ob denen von Biel die litt» Gulden von jedem Ort geschenkt werden sollen, I». DemHanS Halder werden die RechtSbote, welche die Stadt Windau ihm gegenüber gethan, zur Kenutnißgebracht, ««. Der pandammann im Thurgan bringt an, es seien über .'!<»<> Knechte aus dem Zburgauiu Krieg gelaufen, ohne daß man wisse wohin, Beschluß: Der Vogt von Baden soll ihnen nachreiten undsie hcimmahncn Die Aufwiegler und Werber beschließt man in Gefangenschaft zu legen und zu strafen,wenn man ihrer habhaft werde. «I. Die von Baden, Bremgarten und Mellingen bitten, sie bei allfälliger Richtung mit Mailand zu bedenken, da sie ihre Mannschaft bisher auch bei den Zügen undgroße Kosten damit gehabt hätten. Den Boten dieser drei Städte wird geantwortet, es sei schon ausdem Tag zu tzucern beschlossen worden, nicht nur sie, sondern auch unsere Eidgenossen von Rothweil,Lchaffhausen, St, Gallen und andere, die mit uns vor Bellcnz waren, bei solchem Anlaß zu bedenken,i>. Der von Sengen zu Bremgarten wird ein Empfehlungsbrief in Betreff ihrer Ansprachen im Hegaugegeben, f. Auf St. IohanneStag zu Sonnenwende soll jedes Ort seinen Boten zu Bern haben, umdie Gulden rheinisches Gold von Savohcn zu empfangenNachdem vns Eidgenossen von

den gnaden gottes kunfftenklich vil golds werden sol", haben die Boten auf diesem Tag nothwendigerachtet, auf Gutbeißung ihrer Obern hin eine Bestimmung zu thuu, wie die Gulden gegeben und angenommen werden sollen; sie haben gewürdigt: l guten Nobel für ?'/, rheinische Gulden: 4 französischeSchildkroueu für 5 rheinische Gulden; 4 Dneaten für 5 rheinische Gulden; l utrischen Gulden für.48 Schilling; t Postolazguldcn oder Beischlag für l Pfund 5, Schilling; t savobischen Schild für t rhei-nischen Gulden. I». Von der Haft wegen, so HanS TachelShofcr von Zürich, als ein Vogt der Kinderllesenbrys sel dem Markgrafen Rudolf von Höchberg ans die Herrschaft Grießenberg im Zburgau getban,meinen Bern und Solothurn, die Haft sollte aufgehoben und llesenbrys Kinder vor einem der beiden

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