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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Februar 1479,

gehorsam zu sein, Solche die mit Beeinträchtigung oder Gefährdung der Rechte und des EigenthumöAnderer im Land herumziehen, zu Händen des Landvogtö habhast zu machen. Beim Landgcschrci solljedermann zur Rettung von Leib und Gut herbeieilen, bei entstehendem Streit scheiden, Frieden gebietenund zu Recht stellen, niemand ohne Wissen und Willen der Eidgenossen und ihres Landvogts in Kriegelaufen." Dieser Eid soll dem Bischof und Stift von Consta»; und den Achten von St. Gallen undReichenau an ihren Herrlichkeiten, Freiheiten, Gerichten, Zwingen, Bänncn, Pfandschaften, Eigenthumsrechten und Herkommen unschädlich sein. I. Alle Orte sagen die Vereinigung mit dem Bischof von Straßbürg zu. ,»». Der Landammaun im Thurgau bittet um Bewilligung, zur Unterhaltung der Landstraße einWeggcld erheben zu dürfen. Beschluß: Der Landvogt soll die Straße besichtigen, die anstoßenden Güterzum Unterhalt derselben anhalten; wo die Straße andere als Privatgüter berührt, soll sie auf Landeskostenunterhalten werden, i». Man sott daran denken, wie man das Thurgan und das Oberland löse unddeshalb einen Tag »ach Lnccrn setzen, sobald der Friede mit Mailand hergestellt ist (sobald etwa vnscrvnmnö vcrrukt"). «». Auf Ulrich Zippen und seiner Mitgescllen Ansuchen um Unterstützung ihrer Ansprachenan Burgund wird erkennt, man nehme sich der Ungehorsamen, die nach Burgund gezogen seien, nichtan. K». v. Bcrathung über die Anträge des Königs von Frankreich: i) Die Vermittlung des Kriegsmit Mailand. P Das Verlangen von 0000 Mann Hülfötrnppen zur Eroberung Burgunds gegen Ucbcrnähme der auf dem Land haftenden 150,000 Gulden oder Abtretung eines Theils desselben. 3) Ausdehnungder Vereinigung auch auf den Dclfin. Bezüglich des ersten Punkts sind die Orte geneigt, die Vcrmittlung des Königs anzunehmen. Falls man, wie Zug beantragte, den vom Bischof von Wallis nach Freibürg gesetzten Vcrmittlungötag besuchen wollte, so könnte Glarus, dem der Ort zu fern liegt, den übrigenBoten seine Vollmacht übertragen. Bezüglich der 150,000 Gulden auf Burgund will die Mehrheit vomBischof zu Besang» und dem Lande die Ausstellung der Schnldurknnde ohne fernere Zögcrung verlangen.Bezüglich der Stellung von 0000 Mann in den Dienst des Königs antwortet man, man wolle dem Könighalten, was man ihm versprochen, doch erst wenn der Krieg mit Mailand geschlichtet sei und man die Knechtenicht mehr selbst brauche. Da (in späterer Verhandlung v.) der französische Bote sich darüber beschwert,daß er hinsichtlich seiner Anbringen noch keine bestimmte Antwort erhalten habe, so versichern ihn die Boten,sie seien zur Annahme der Vermittlung des Königs in der mailändischen Sache sehr geneigt, sie müssen denGegenstand zwar noch einmal heimbringen, werden aber bei ihren Obern zur Empfehlung des königlichenAnerbietens auf die guten Dienste verweisen, welche der König den Eidgenossen bei Anlaß der Richtung mitOesterreich geleistet habe. Auch werde man, wenn diese Sache beseitigt sei, auf die Stellung der 0000 Mannin seinen Dienst antragen. Uri soll seine Ansprachen an Mailand schriftlich eingeben; auf dem Tag zuZürich wird über Alles definitiv entschieden werden. «Z. Graf Georg von SarganS eröffnet, der Herzogvon Oesterreich begehre, daß die Eidgenossen zur Schlichtung des Streites wegen dcö Kaufs der siebenGerichte in Churwaldcn Boten an Ort und Stelle senden möchten. Ebenso bittet der Bund von Chur-walden um Hülse und Rath zu Erhaltung seines altere Herkommens. Darauf soll man vom Tag zu ZürichSonntags nach der alten Fastnacht (7. März) Antwort geben. >. Dem Bischof von Wallis wirdUntcrVcrdankung seines guten Willens geschrieben, man hätte den Tag zu Frciburg gerne bestecht, wenn derHerzog von Mailand sich mit dem landcsgcwöhnlichen Geleit hätte begnügen wollen, da er aber einungewöhnliches verlange, so könne man den Tag nicht leisten. Ehurwalden wird crmahnt, jetzt keinenZug nach der Lombardei zu thnn; dem Zuzug irr Livincu wird geschrieben, während der Fricdcnsunter-