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». Alls nächstem Tag soll über das Anbringen von Uri, daß Mailand den Vertrag nicht halte, Antwortgegeben werden; inzwischen wird mit dem Amman» von Uri geredet, daß Uri die Scinigen bis zn jenemZag nichts Feindseliges beginnen lasse. I», Beide Herren von Württemberg begehren die nächstens zn Endegehende „Vcrstentnuß", darin sie mit den Eidgenossen stehen, zu verlängern, r. Auf dem bevorstehendenTag zu Lucern soll auf das Anbringen des Bischofs von Ehur des KornkaufS wegen geantwortet werden,«l. (Ebenda soll aus das Begehren des Herzogs von Oesterreich, daß dem Jacob Stüdeler das Schlöß-chen Iestettcn auf dem Rafzcrfcld, das seinem Scbwäber gehört hatte und nun durch Ludwig von Bürenan den Spital zu Lucern gekommen ist, zurückgestellt werde, Antwort erfolgen. Ebenso auf dasBegehren des Herzogs, daß die Eidgenossen Ricmandcn aus seinen Angehörigen in Burg- oder Landrcchtausnehmen sollen, f. Hinsichtlich der Städte am Rhein wird beschlossen, die betreffende Verschrcibungaufzurichten, Ten österreichischen Rüthen wird aufgetragen, das Gleiche auch von Herzog Sigmund zuverlangen, zx. Wegen der Irrungen zwischen dem Herzog von Oesterreich und den Grafen von Würt-temberg, auch Ehur und andern wird die Abscndung einer Botschaft an den Herzog beschlossen.
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Lucern.
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Boten: Zürich, Heinrich Röist, Bürgermeister; Hans TachelShofer. Bern. Urban von Mühlern;Rudolf von Erlarb Lucern. HanS Ferr, Schultheiß; Easpar von Hcrtcnstein, Ritter; Heinrich HaSfnrter,Allschultbeiß; Peter Tammann; Ulrich Veiß. Uri, Ammann Beroldinger ; Ammann Frieß; Ammann in derGasse, Schwvz, Iaeob Reding; Ammann Dietrich; Ammann Jacob, der Landschreiber. Unterwaldcn,Ammann Bürgler; Elans vonEinwil; Hans Hcnzli, Altammann; Amman» zum Brunnen; Paul Enen-tacherS, Ammann; Heini Winkelried, Zng, Ammann Schell; HanS Hagnaner GlarnS Ammann Kuchli;Ammann Eblv Freibnrg, Jacob Belg, Schultheiß, Solothnrn. Hemmann Blast, Venner.
». Die Angelegenheit der zwei mit ihren Herren in Streit gcrathcnen Knechte von Schüttcnriedsoll man dem Bilgeri von Hcudorf, auf den sie zn Recht gekommen, empfehlen I». Verhandlung zwischenden Städten und Ländern des BurgrechtS wegen. Die Städte erklären, unabänderlich bei dem unter ihnenabgeschlossenen Burgrechte verbleiben zu wollen; die Länder aber verlangen Zusage, daß man davon ab-stehen werde; dagegen wollen sie Hand bieten, den Sempacherbrief, worin auch Freiburg und Solothnrnbegriffen, zu verändern und zu verbessern. Die Boten der Städte haben keine Vollmacht, vom Bnrgrechtabzugehen, scblagen aber den Ländern zu Ebren vor, es sollen von jeder Seite drei AuSgeschossene ernanntwerden, um über die Sache z» reden und das Resultat ihrer Berathung an den auf Dienstag nach UnsererLieben Frauen Tag im Augnstmonat nach Lueern angesetzten Tag der Eidgenossen zu bringen. Dieseswurde angenommen «. Dienstags nach St. JarobStag (28. Juli) sollen Zürich, Bern, Lucern und?olctburn im Ramen aller Orte ihre Boten nach dem Verlangen des Herzogs von Lotbringen zn Mühl«
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