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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juli 1-478.

Hausen haben, »I. Uri beklagt sich über vertragswidrige Bedrückung der Seinigcn ab Seite der Herzoginvon Mailand und ihrer Nnterthaucn. ES wird beschlossen, sich schriftlich bei der Herzogin um Abstellungdieser, sowie auch anderer von Bern, St. Gallen u. s. w. eingelaufener Klagen zu verwenden. Uri wirdersucht, den Erfolg dieser Verwendung ruhig abzuwarten, v. Hinsichtlich der Streitigkeiten zwischen GrafEberhard von Württemberg und Hermann von Eptingcn wünscht Graf Ulrich von Württemberg, dasi dieEidgenossen ihm helfen möchten, den letztem zu bewegen, daß er eines der ihm vorgeschlagenen Rechteannehme. Es wird geantwortet, wenn Graf Eberhard das RcchtSvcrfahrcn eingehen wolle, so werde maubehülflich sein, auch den von Ehlingen dazu zu bewegen; eintretenden Falls soll Luceru in aller Namenden Nichter bezeichnen und den Anlaß stellen, I'. Dem Abt von Damier, Urban von Chivron (Zivcron),wird das verlangte Empfehlungsschreiben au den Papst und die Cardinälc für daö ViSthum Tarautaisebewilligt. K. Wegen der Mannlchcu in gemeiner Eidgenossen Landen, die in den letzten Kriegen sindeingenommen worden, soll man das Begehren des Herrn Hans von Hallwhl um Herausgabe derselbenzur Bcrathnng heimbringen. I». Dießcnhofcn bittet um Verwendung, daß der Herzog von Oesterreichihnen die 150l) Gulden bezahle, sonst könnten sie ihren Geldverpflichtungen gegen die Eidgenossen nichtGenüge leisten. Da nun die Eidgenossen im Krieg diese I50l) Gulden zu ihren Händen gezogen undjene sie doch verzinsen müssen, wird erkennt, man soll heimbringen, wie man ihnen diesfalls helfen könne.I. Abt und Stadt St. Gallen, der Bischof von Constanz und einige Edle im Thurgan beschweren sichder geforderten Eidesleistung und gemeinen LandgeschrciS wegen. Man gibt ihnen Abschrift der Eides-formel und erwartet ihre Erklärungen auf den Tag zu Luecrn am St. Jaeobötag (25. Juli). Ii,. Dadie von Klingcnbcrg in ihrem Streit mit Stephan von Ow, ungeachtet selbst von Oesterreich an siemehrfache Aufforderung ergangen, das Recht zu Constanz nicht gcjncht, überhaupt gar keine Antwort ge-geben haben, so hat man beschlossen, ihnen eine letzte Aufforderung zugehen zu lassen mit Ansehung einermonatlichen Frist, nach deren Ablauf Stephan von Ow auf die Unterpfänder greifen möge. I. Auf demTag zu St. Gallen soll der Streit des Hans Halder von Möstenberg mit der Stadt Lindau zu Vergleichoder Recht gebracht werden. Zs». An Nürnberg wird geschrieben, es sei den Eidgenossen unliebdz sy vnSnit verfolget haben in die Sach zwischcnt Inen vnd Hern Mangen von Habspcrg ze reden vnd sp zcrichten," sie mögen daher daraus entstehende Folgen sich selbst zuschreiben, man bitte sie nochmals, dasRecht anzunehmen, sonst müsse man den Mang von Habspcrg mit seiner Freunde Hülfe handeln lassen.Z». Die Stadt Ulm erklärt sich, ihren Streit mit Mang von Habsperg vor gemeiner Eidgenossen Botenzu bringen. «». Der Erwählte von Constanz und die Grafen von Sulz werden ersucht, ihre Streitigkeitender Städte Neunkirch und Hallan wegen ruhen zu lassen, bis der Eidgenossen Boten nach St. Gallenkommen, da selbe alsdann die Vermittlung versuchen werden. Auf St. Jacoböabend (24. Juli) sollen dieBoten zn Whl sein. K». Von Bern wird Erklärung verlangt, ob cS an der Beherrschung von Mnrten,Grandcourt, Erlach, Cndrefin und andern eroberten Schlössern und Herrschaften die übrigen eidgenössischenOrte wolle Thcil nehmen lassen? Bern nimmt selbe ausschließlich in Anspruch und wendet die vielenKosten ein, die es wegen Eroberung dieser Herrschaften gehabt habe. Es wird beschlossen, die Sacheheimzubringen und sich ernstlich zn bcrathcn, ob man diese Schlösser Bern überlassen oder dafür inS Rechttreten wolle. «K. Der Rasp und Hans Lanz, als Voten des Herzogs von Oesterreich, bitten die Eid-genossen, ihrem Herrn in seinen vor dem Kaiser erlangten Rechten gegen den Grafeil Eberhard vonWürttemberg behülflich zn sein. Sofern noch andere Streitigkeiten zwischen ihm und Gras Eberhard vor-