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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Mai 1478.

langen erstrecken wolle, auch was dem Boten von Herrn Hermanns von Eptingcn wegen geantwortet worden,i. Des Burgrechts wegen mit Frciburg und Solothurn sollen die Boten der v Städte, von jeder Stadtzwei, auf Donnerstag zu Nacht vor dem Pfingsttag (7. Mai) zu Lncern sein und am Pfingstmontag zu Ob-walden, am Mittwoch darnach zu Nidwalden, am Freitag zu Uri, am folgenden Montag zu Schnchz, amMittwoch darauf zu Zug und am Samstag darnach zu Glarns vor die Gemeinden treten,Man solgen Nürcnbcrg schribcn von Bläwenstcins wegen."

Zu K». Dieser Beschluß ist abgedruckt in Segcsscr, Rechtsgcschichte der Stadt und Republik Luccrn, Ii. 83.

1<».

Bern.

44! 7!!, 25. Mai o>ss Brbam).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. It. IK?.

Heimbringen von der französischen Pension wegen, die zu Lyon liegt und weshalb Wernher Läublinach Frankreich gesendet worden mit Briefen der Eidgenossen an den Bischos von Albi und den Präsidentenvon Toulouse. ?»« Dem jungen Herrn von Valendis ist von den Eidgenossen vergönnt worden, wiederzu seinem Vater heimzukehren, v. Heimbringen, das dem Markgrafen Rudolf von Höchberg auf seiucAnfrage geantwortet worden, er könne kraft der getroffenen Abrede in seine burgnndischcn Lande zurück-kehren, möge aber des Kaisers Mahnung und Herzog Maximilians Bitte in Betreff seiner Pfllichtcn ein-gedenk sein. Uebrigens wolle man beider Thcile müßig gehen, seine Bitte an die Obern bringen, bcvor-wortcn und auf den nächsten Tag Antwort geben. Man dankt ihm für die großen Kosten, so er der Eid-genossen wegen gehabt. «I. Dem Herzog von Lothringen wird des Herrn von Valendis wegen geschrieben.«. Zwischen dem Bischof von Sitten und seiner Landschaft einerseits und Savoyen anderseits wurdeauf diesem Tag viel verhandelt: Savoyen bot Freundschaft und Recht auf gemeine Eidgenossen; Walliswollte die Vermittlung nicht annehmen, sondern bei den eroberten Landen bleiben. Daher will man denAntrag heimbringen, daß eine Botschaft aller eidgenössischen Orte nach Sitten geschickt werden soll,.umdie Landschaft zur Annahme eidgenössischer Vermittlung zu bewegen. Es wird darum ein Tag nach Luccrnauf Dienstag nach St. Ulrich (7. Juli) angesetzt; was da beschlossen wird, soll man von Lueern ausnach Sitten verkünden. Inzwischen soll der Waffenstillstand bis St. Michaelötag von beiden Parteien ge-halten werden, f.Item vergessen nitt anzubringen, das Bernhartten Wyler, dem Schiffmann, bezaltwcrd das Schiff, So Im zu Nidow genommen vnd mit miner Herren von Zürich vnd Luccrn Büchsenhinwcggcvertigt ist; bringt nün Gulden denselben beydcn Stetten zu bezaleu."

14.

Baden.

447», 31. Mai.

Die Jahresrcchnung.

Die Acten fehlen. Siehe k e. k.