insbesondere anging, so mußten, damit eine Vollständigkeit erreicht wurde, sämmtliche vor-handene Abschiedbücher derjenigen Orte, welche damals die Eidgenossenschaft bildeten, verglichenund jeder einzelne Abschied mußte anö allen vorhandenen Eremplaren, wo nothwendig, seineErgänzung erhalten. Ein Gefammtabschied oder Protokoll der Verhandlungen wurde näm-lich zu jener Zeit ebenso wenig abgefaßt, als es ein gemeinsames Archiv gab, in welchemdie Arten der eidgenössischen Tage oder die, alle oder mehrere Orte betreffenden Urkundenhätten aufbewahrt werden können. Die vollständigsten Abschiedesammlnngen für unfernZeitraum besitzt das Staatsarchiv l'neern, wo sich neben der chronologifch geordnetenSammlung aller Abschiede derjenigen Tage, an denen lurernische Abgeordnete Theil nabmen,noch besondere Bücher vorfinden, in welche die Verhandlungen der zu Lueern selbst abge-haltenen Tagsatzungen, in der Regel mit Angabe der anwesenden Boten, mit besondererSorgfalt eingetragen sind. Im Staatsarchiv Zürich liegt neben der eigenen Abfchiedesamm-lung dieses Standes noch die s. g. Tschudische Sammlung, worin sich viele Originalabschiedefinden, die dem Stande Glarus zugeschrieben find. Die Abschiedbände des StaatsarchivsBern enthalten sehr reichen Stoff; doch fehlen darin alle Verhandlungen über diejenigenVogteien, an deren Beherrschung Bern keinen Theil hatte. Freibnrg und Solothnrnwaren in keiner der gemeinen Herrschaften Mitregenten und erscheinen in unserer Periodeüberhaupt noch verhältnißmäßig selten auf Tagleistnngen; die freiburgischen Abschiedesamm-lnngen, nach den Versammlungsorten zusammengebunden, haben uns daher Weniges liefernkönnen, das nicht schon in denjenigen der drei vorgenannten Stände begriffen war. Inttri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus und Solothnrn sind zum Theil gar keine, zumTheil sehr wenige Abschiede und Arten über eidgenössische Verhandlungen ans dem Zeitraumdieses Bandes mehr vorhanden. Nicht nnerhebliche Beiträge dagegen lieferte das Stifts-archiv St. Gallen.
In der Regel wurde das Lueernereremplar oder, wo ein solches nicht vorhanden war, über-haupt das vollständigste der Bearbeitung eines Abschieds zu Grunde gelegt, dann wurdenans den entsprechenden Eremplaren der übrigen Archive die in jenem allfällig fehlendeilArtikel nachgetragen.
Auch nur ein annähernd vollständiges Bild der eidgenössischen Verhandlungen in diesemZeitraum würde man jedoch aus den Abschiedbüchern allein nicht gewinnen. Es fehlen in