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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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710 December 1477.

diejenigen außer Berechnung lassen, welche allfällig unaufgefordert nachgelaufen oder nicht bei der Sachegewesen seien. Diejenigen, welche die Mannschaftsverzeichnisse aufstellen, sollen dieses bei ihren Eidenbeobachten, f.Als dann angebracht ist von des tagS wegen Zürrich, da man besorgt, dz der übcrsal ;egroß werd, da etlichen Orten gefiel, dz man verkamen, dz man die sinen bckeben; etlich meinen dz aber n>tze verkamen. Vff dz hat der bott von Zürich Znnamen stner Herren aber anbracht vnd gebetten, dz sine"Herren diser zitt gefiele, dz Jederman die sinen dehcimcn behüb; dann sy können noch mögen den M""nit zucht vnd ere getun, als sy aber gern tun wellen; moq dz aber nit sin, dz doch jederman mit densinen schaff, sich zuchtcnklich ze halten vnd deHein vnfug zc tribcn, als sy des qetruwcn." Die Bote»des Königs von Frankreich haben angebracht: Obschon gemeine Eidgenossen zu Lucern und auch wiederzu Zürich zugesagt haben, zu halten, was sie dem König versprochen und verschrieben, und stc, diefranzösischen Boten, auf Begehren der Eidgenossen dem königlichen Hauptmann in Burgund geschrienund wirklich die Einstellung der Feindseligkeiten seinerseits erlangt haben, so haben doch einige Deut'^und Eidgenossen die Seiniqen in den Städten überfallen, erstochen und beraubt, während diese sichder gemachten Zusage sicher glaubten. Alles das habe der König zu seinem großen MißvergnügenBurgund selbst vernommen; nichtSdestominder wolle er, wenn wir ihn zum Freunde haben wollen,unser Freund sein und alles thun, waS uns lieb sei, und die Werke zu den Worten fügen. Wollen wwlieber Land als Geld, so wolle er uns SalinS und andere Städte, Schlösser, Lande und Leute ge^"'die uns gelegen seien. Wollen wir lieber Geld als Land, so wolle er uns 200/8)0 Schildkronenkurzen Terminen zahlen und zudem wolle er, wenn schriftlich zugesagt werde, Br,es und Siegel N>halten, auch den Waffenstillstand zusagen, den Eidgenossen in die Sachen zu reden zugestehen und zu den200,000 Schildkronen ihnen noch 150,000 Gulden auf das Land Burgund sehen, so daß er vonkeinen Nutzen nehmen wolle, ehe diese Summe bezahlt sei; und sofern die 150,000 Gulden innertfrist von Burgund nicht bezahlt seien, so wolle er sie aus seinem Säckel bezahlen. Ferner crk>^die französischen Boten, wenn man die Verschreibung am Könige halten wolle, so wollen sie die PeNN^baar bezahlen und nicht von dannen gehen, ehe das Geld auf dem Weg sei. Wenn die Geschichte "Burgund nicht vorgefallen wäre, so würde das Geld schon hier sein; aber wenn man ihnen Aus"^ ""

Brief gebe, so wollen sie dennoch das Geld bringen und die Pension bezahlen; alles nnt mehrDas sollen die Boten heimbringen und auf dem Tag zu Zürich völlig Antwort geben. I».Wallis sollen auf die alte Fastnacht zu Nacht (8. Februar 1478) zu Lucern an der Herberge st'U-