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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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702
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7V? ' Oktober 1477.

welche, der Vereinigung mit dem König zuwider, den Burgundern zu Hülfe laufen, zu Hause behalten,zweitens bieten sie ein auch auf den Delphin sich erstreckendes Bündniß an; drittens machen sic ^Antrag, für die Grafschaft Burgund Geld zu geben, so viel als die Burgunder bieten oder 20,000 Guldcämebr, oder dann, wenn die Eidgenossen lieber Land wollen, die Grafschaft mit ihnen zu lkcilcä'endlich viertens mit den Städten der Vereinigung ein Verständnis zu machen, wie das alles weiterbesprochen worden ist. Darauf haben der Eidgenossen Boten einhellig geantwortet: Sie babcnBefehl ihrer Obern zugesagt, die Vereinigung mit dem König getreu zu halten; über die Erstreck""^des Bündnisses auf den Delphin aber haben etliche von ihren Rüthen und Gemeinden noch keine D"macht ertheilt, etliche Orte seien vor der Hand nicht Willens, in eine solche einzutreten; den britwPunkt belangend, wollen sie selben vor der Hand noch anstehen lassen und zusehen, wie sich diein diesen angefangenen Händeln erzeigen und was die angesetzten Tage bringen. Als Liebhaber des Frie

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und aus Neigung zum König haben darauf gemeine Eidgenossen von den französischen Boten

Kräsre"

begehrt, sie möchten sich für einen Waffenstillstand gegenüber den Burgundern beim Könige nach ^verwenden, auch daß er eine freundliche Tagleistunq vor gemeinen Eidgenossen annehme und ihnen >" ^Sache gütliche Vermittlung gestatte. Das wollen die französischen Boten an den König bringen,sonders Burgunds wegen, worüber sie zur Zeit allein zu handeln Befehl haben. Was ihnen die5i''begegnet, wollen sie bis Maria Empfängnis nächsthin (8. Dccembcr) den Eidgenossen verkünden. DesständnffseS wegen mit den Niedern Städten ist nichts geantwortet, indem die Boten dieses zuvor an'Obern bringen müssen, ohne deren Befehl ihnen nicht geziemt, irgend etwas in der Sache zu"^"'It. Der Erwählte von Constanz hat im Namen des Kaisers, Graf Huq von Montfort im NanwnHerzogs Maximilian, Sohns des Kaisers, gebeten, zu helfen, daß die Burgunder zu Frieden koiniw^mit der Erbietunq,das Herzog Maximilian sich mit einer ewigen verstentnuS vnd richtung, wie "Hertzoq Sigmund beschechen sye, zu tunde, vnd daS vnS allen vnser fryheitten vffqcricht sollint wer^"'

vnd ob yemant dar Inn vtzit gepreste, das sölle such ervollrt werden". Ferner möchte man den . ^Maximilian vor dem König von Frankreich bei seinen burqundischen Landen schirmen oder, wenn ^nicht sein möchte, wenigstens nicht wider ihn sein.Daruff ist geratschlaqrt vmb ein richtung, "ls ^gcstellct ist, die sol yetwedcrman heymbrinqen vnd mag die mcren oder mindern iegklicher nachgevallen." Doch soll man auf den NeuiahrStaq zu Nacht mit voller Gewalt, dieselbe zu beschließen,Altrich sein. Darauf ist der Waffenstillstand mit den Burgundern bis auf Maria Lichtmeß (2.1478) verlängert worden. I. Der 150,000 Gulden wegen, welche die Burgunder geben sollen, istsondere? Schuldbrief gestellt, daß selbe innert den drei nächsten Jahren fe mit 50,000 Gulden auf ^hannstag im Sommer abbezahlt werden, ni. Der Herzog von Lothringen bat die Städte und 6^'^ ^Montquamtin", Montmedy undBrem" (? Brich), die während des Waffenstillstands ikm durch ^Gubernator von Luxemburg abgenommen worden sind, herausfordern lassen. Darauf wurde geratb^ ^solle seine Botschaft deshalb an den Herzog Maximilian schicken. Würde da, was die Eidgenossenwarten, ihm nicht entsprochen, so soll die Sache auf den Tag zu Altrich vor die Boten der Fürsten, ^und Länder der Vereinigung kommen. Findet sich dann wirklich, daß die benannten Städte und ^dem Herzog von Lothringen während des Waffenstillstandes abgenommen worden sind, so soll ,Maximilian sie ihm herausgeben und sollen nichtSdestomindrr die Gefangenen bis zum AusgangStillstandes ledig sein.