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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Marz 1477.

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Bern. 1477, 7.'rz (Freitag nach Rsminisevro).

Staatsarchiv Luccrn: Acic», Burqundcrkrieg. Staatsarchiv Zürich: Tschudische Sammlung I. SS.

». Zeder Bote weiß seinen Herren zu berichten über das Anbringen der Gesandten des KönigsFrankreich, welche von Neuem nach Bern geschickt worden sind, um den guten Willen des Königs»r die Eidgenossen und die Versicherung zu erklaren, daß er sie für seine vorzüglichsten Bundesgenossenund bei allen Vorkommenheiten Leib und Gut zu ihnen setzen wolle; ferner, wie dieselben Boten be-^ülich eines von Basel an den König ergangenen Schreibens, worin das Herzogthum und die Grafschaft^"rgund angezogen werden, erklart haben, der König nehme das Herzogthum Burgund als sein Lehen und^ Grafschaft als ein verschriebenes Gut kraft eines Instruments oder Vidimus, das vorgewiesen wurde,^ sich in Anspruch. Auf dieses alles, sowie auch auf das Anbringen der frühern königlichen Boten,^°mit von den Eidgenossen Hülfe verlangt wurde, hat man folgendermaßen geantwortet: Der begehrtenH"lfe wegen: Die Eidgenossen stehen gegen die Burgunder noch in offener unauögetragener Fehde und^'ndschaft, weßhalb sie zur Zeit nicht verbunden seien, die verlangte Hülfe zu leisten. Des Landesurgund wegen: Die Eidgenossen halten das Land noch für offen und werden dasselbe so lange fürhalten, bis Zemand, wer der sei, ihnen im Namen des Landes Burgund annehmbare MittelErschlage, worauf sie dann ihre Antwort geben werden. Darauf haben die königlichen Boten be°^ürt, man möchte sich naher erklaren, was sie thun sollen, oder ob es den Eidgenossen gefalle, derwegen ihre eigene Gesandtschaft zum König zu fertigen; sie wollen gern ihr Möglichstes zu allenMitteln thun; der König sei Willens, mit gemeinen Eidgenossen in Freundschaft zu lebenk' ist auch von andern Mitteln geredet worden, wie die Boten wohl zu sagen wissen, nämlich daßam fruchtbarsten unter Zuziehung der drei Stände von Burgund handeln würde und vorab einenWaffenstillstand machen sollte, damit die Kaufleute und Boten aller Thcile sicher zu einander wandeln°»nten. Endlich haben die Eidgenossen erklärt, sie vertrauen, der König sei eingedenk seines gutenEllens und vormaligen Anerbietens; dabei lassen sie es bewendet sein und stehen von der Ansprachedag j!and nicht ab. Die französischen Boten haben darauf geantwortet, sie werden das in Eile anKönig gelangen lassen, er werde dann vielleicht andere Leute zu diesen Sachen verordnen; inzwischen"wchten die Eidgenossen gegen das burgundische Land nichts vornehmen, sondern sich zu einem Tagü" siehe«, wo in Sachen weiter verhandelt werden möge. Man hat ihnen erklärt, man werde das allesdie Obrigkeiten bringen, sie sollen es ihrerseits beförderlich an den König gelangen lassen. Einer'hnen möge hier bleiben, um die Antwort der Obrigkeiten, welche auf einem Tag zu Lucern Donftag"'ch Qculi (iz. März) gegeben werden soll, zu erwarten. Bezüglich des Wassenstillstands hat man""his zugesagt, sondern auch darüber den Entscheid der Obrigkeiten vorbehalten; jedoch meint man,^>M derselbe bewilligt werde,^so soll seine Dauer bis zum ersten Tag Mai bestimmt werden. I». WaS"n der verfallenen Pension geredet und darüber beschlossen ist, weiß jeder Bote zu sagen. « Herr Mar-^uard vom Stein hat den Eidgenossen geschrieben, er habe im Namen des Herrn von Württembergv»ft der Vereinigung Elervaux, Passavant und Oranges zu seinen Händen gebracht, und begehrt,

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