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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
Entstehung
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639
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I December 1476.

forden, seine Botschaft zu ihnen in's Feld geschickt, um sich da über alle Sachen zu erkundigen. WasBotschaft berichte und was allfallig die Knechte begehren, wolle es erwarten und dann nach Noth-"ftl handeln. Bern will wie Zürich die Rückkehr der Voten erwarten, bevor es weitere Entschlüsse"kl; doch was gemeine Eidgenossen oder die mehrcrn Orte thun, das will es auch thun, jedoch nicht'"ehr. andere Orte an Leuten schicken, das wolle es als ein Ort auch schicken. Lucern hat'"en Hauptmann und einige Räthe zu den Seinigen in's Feld geschickt und denen befohlen, mit ihnenZiehen; es wolle nun Weiteres erwarten; doch was gemeine Eidgenossen oder die mehrern Ortedazu sei Lucern auch bereit und meine, man soll die Unfern nicht verlassen. Uri will den Seinen4eld nick Macht und Panner zuziehen, wenn die andern Orte dieses auch thun. Schwyz will letztPauner noch mit Zusatz irgend wohin ziehen, sondern den Bericht der Boten und der Seinen^ dem erwarten. Unterwalden und Zug wie Schwyz. Glarus hat keine Vollmacht, alsAnhören und Berichten; doch hofft der Bote, was gemeine Eidgenossen thun, davon werden seinesich auch nicht söndern. Beschluß: „Den Houbtlüten von gemeinen Eidgnossen sol man in das^ scheiden vnd Inen disen abscheid zum glimpfflichsten verkünden vnd zebitten, bis by Inen zebehaltenIr bestes zetund, vnd wz Inen begegnet vnd angelegen sye, vnns dz alweg zewissen tun, damit wirIrenhalb dz wissen zehaltcn." I». Da der Herzog von Mailand geschrieben hat, man möchte ihmlassen, hat man denen von Lucern befohlen, das mit glimpflichster Antwort abzuschlagen^ ü,M nichts zu geben. Zu Bern und an andern Orten soll man verschaffen, daß kein Korn aus' ^'and geführt werde, weder nach Lamparten, noch nach Burgund, «. Man soll auch erwarten,u»d ^ ^"ftigcn aus dtm Feld uns entbieten, lind im Falle es nothdürftig wird, sofort Tag verkünden^ lu Rath werden, was zu thun sei. «I. Auf den nächsten Tag, der zu Lucern fein wird, soll mandie in Frankreich gewesen sind, fertigen, ihren Abschied anhören und berathen, was zu thun^ Obermann mit Vollmacht, le nachdem die Orte bei sich zu Rath werden. Der Tag, welcher aufnach dem Neujahr angesetzt war, soll nicht stattfinden.

Als Notizen ist dicsci» Abschied von der Hand dcö gleichen StadtschrcibcrS nachgetragen, was folgt:

,,Dominica ante tri um Itogum anno i.xxvi/ (1477, 5. Januar) ist der strit vor Nansc beschcchen vnd derHerhog von Burgund crslagcn worden vnd Hand myn Herren von Lnccrn ob xiiij° nianncn dabh gchcpt mit cim vcnlh.honbtinann ivz Heinrich Hasfnrtcr vnd trug Vli Knn dz vcnlh."

»Iii dein obgenantcn Iar vff Sant StcffanS tag zn Wichcnachtcn (2«. December) ist dcrHcrpog von Moylandein, Herr,, g^cr bnrger von Mcyland erstochen worden dcö gestecht« von Lampngnan, vnd hics der Hcrtzog GalcazSfortia.«

««A.

B47 7, 4. Januar (Samstag vor hl. Z Könige).

Archiv Zug: Urkunden-Protokoll, I. ZVZ.

z. Zürich Heinrich Röist, Altburgermeister; Felix Keller; Heinrich Stapfer. Lucern. Peter

Ritze; Hans Schürpf. Uri. Hans Püntiner; Altammann; Hans Imhof, der Alte;

. Imhof, der Schreiber. Obwalden. Heinrich In der Halden, Seckelmeister; Icnni in Dicgi-"'lind, Altfähndrich. Nidwalden. Arnold Winkelried.