590 Mai 1410.
von Laudenberg ist Geleit gegeben bis St. Gallentag. Welches Ort nicht zustimmt, soll solches bisnächsten Mittwoch nach Lucern verkünden, r. Auf Dienstag zu Nacht nach der Auffakrt (28. M"')soll man wieder zu Lucern sein mit Vollmacht, deö Anschlags und ZugS wegen, den die von Bernbegehren, zu rathschlagen und den Zug zu beschließen. Bern soll die 700 Gulden und daS Brandist"'^geld von Genf und Lausanne auf den Tag bringen, damit man die Thcilung vornehmen könne. ^ -'demselben Tag sott man Antwort geben, wie man der Ausfuhr dcS KornS und KernenS über den Rbe>»zuvorkommen möge. Auf Montag vor Johann Baptist (II. Juni) ist dcS WitbowS RechttagRheinau gegen die von Ulm; man soll selben beiden Theilen verkünden. I». Nach Straßburg schreib"'wegen Jörg Beck. l. Graf Jörg von SarganS und die im grauen Bund begehren, man möchte ibm"Korn, daS sie gekauft und dessen sie bedürfen, über den Wallenscc zu beziehen gestatten. Aus nächstem T»gwill man antworten, k. Graf Eberharden von Sonnenberg ist seiner Ansprache wegen eine BoUst'^oder ein Empfehlungsschreiben an Herzog Sigmund von Oesterreich vergönnt. I. Dem Herzog oo»Oesterreich schreibt man in Betreff HanS ThüringS von Friedingen und bezüglich des BiSthumS Const»"!,er möchte verschaffen, daß icncr nach Vorschrift der Vereinigung eines der getbancn Rcchtbote ausneb'N"»i. Wenn Einer ein Beutestück heimgeführt und dafür Fuhrlohn ausgegeben hat, so soll, wenn daSzur Deute kommt, ihm der eidlich beschwornc Betrag des Fuhrlohns ersetzt werden, i». Der Panner »Fahnen wegen ist beschlossen, daß solche, welche im Gefechte gewonnen worden sind, dcmicnigcn oder dcwOrte, dessen Angehörige sie gewonnen haben, bleiben sollen; die Panner und Fahnen aber, die manKasten gefunden hat, soll man wie anderes Beutegut in gemeiner Beute theilen. Jedes Ort sollPanncr und Fähnchen holen lassen, damit selbe am nächsten Dienstag hier seien. «». Denen vonbürg soll man den Jacob Streiff empfehlen nach Anbringen deö Farnbülcr und schriftlichem Gel »st' ^Vogclweider. >». Denen von Appenzell wird geschrieben, daß sie nach Inhalt deö Spruchs dergenossen und der Vermittlung derer von St. Gallen dem Lütsricd Möttcli daS Seine ausrichten:sie eö nicht, so habe man ihm erlaubt, sie mit Recht vorzunehmen, wo er zum Ziel zu kommen
Denen von Eöln wird geschrieben, sie möchten dem von Appenzell dazu helfen, daß ibm seinausgerichtet werde, i. Dem Abt von St. Gallen wird geschrieben : Da er gegen HanS von La»?"'auf die von Constanz zu Recht gekommen sei, so möchte er um unsertwillen dem Spruch von l?o>"nachleben und von der Appellation abstehen, x. Die 709 Gulden Soldgeld von Hericourt wob"'
sieben Orte unter sich theilen; jedes Ort erhält 100 Gulden. <. Uebcr den bei Thcilung ^Sschatzgeldö von Genf und Lausanne anzuwendenden Maßstab, ob nach Orten oder nach Leuten, >o>>
auf
nächstem Tage entschieden werden. Heimbringen, wie man eö mit dem Sessel in der Ben" ' ^wolle, v. Ebenso des SteinS und der goldenen Tafeln wegen. HH. „Von dcS Zugö wegen,von Bern begcrt Hand, meint man, den zu disen zitcn anzcstellcn; doch wz man denen von B"" ^malen zugescit hat, daby wil man bliben, vnd ob eö darzu kumpt, dz sy oder die Iren überzog" ^belegert wurden, wil man lib vnd gut zu Inen setzen." ^c. Bern hat begebet, man inöckte > ' ^ ^goldenen Tafeln und daö „Heltmn" um den Betrag, wofür sie gewertbet sind, überlassen.man heimbringen mit Empfehlung, ihrer Bitte zu entsprechen, z. Die Tafeln, daö „HeltUw ,Diamant, der Degen und die Siegel sotten zu aller Bundgenossen Händen zu Lucern ausbebalten 'bis darüber eine Verfügung getroffen wird.