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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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584
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684 April 1476.

Zeder um sein Lehen einen Brief nehme. <. Die von Bern sollen dafür sorgen, daß der ^Neuenburg, der so viel Silber und Raubgut gekauft haben soll, ausgesucht und angehalten werte, ^Gut in die gemeine Beute zu legen, f. Ebenso sollen sie daran sein, daß der von BalmooS das ^daö er zu Neuenburg vonFreiheiten" lFrcischaaren) und Andern zus einen Händen genommen, ber^gebe und daß cS in die Beute komme. Die 760 Gulden, die zu Bern liegen, wollen die fiebc" ^unter sich theilen und denen von Freiburg und Solothurn nichts davon geben. Bern soll das ^auf den nächsten Tag nach Lucern bringen. I». Des Geldes von Genf lind Lausanne wegen, das ' ^zu Bern liegt, wie die Boten melden, läßt man die Sache vor der Hand anstehen, i. Deswegen zwischen Solothurn und Unterwalden, daS Panncr betreffend, ist mit beiden Theilensie während dieser Kriegoläufe die Sache ruhen lassen und weder im Feld noch anderswo darßd" ^willen erheben. Wenn wir etwa wieder zur Ruhe kommen, so wollen wir dann freundlich darein ^sie zu verständigen suchen, k. Schultheiß HaSfurter hat geklagt, er werde vor der Gemeinde zu ^beschuldigt, er habe Dicnstgeld von der Herzogin von Savoycn und andern Fürsten, er habeBriefe an den Herzog von Mailand geschrieben oder sich in dem Gefecht zu Grandsongehind'^ ^anders gcrathen, als denen von Schwyz wohl bekommen sei. Solche Nachr ede bekümmere ib>^ ^sehr, eS werde sich niemals erfinden, daß er sich anders gehalten oder anders gerathen ha^, ' -c gemeiner Eidgenossenschaft und denen von Schwyz zu Nutzen und Ehre gereichen mochte,gemeine Hauptleute und alle, die dabei gewesen, zu Zeugen aufrufe. Er begehre darum, ^

ihm bchülflich sein, daß ihm von denen von SchwyzWandel bcschehe" oder daß man ihm allegegenüberstelle, welche solchergestalt von ihm reden, damit er dieselben berechtigen und durtbu»^^daß ihm Unrecht geschehe. Darauf haben gemeine Eidgenossen in diesen Sachen dermaßendaß die von Schwyz gütlich antworteten, sie halten, wie andere Eidgenossen, den Schultheißfür einen Biedermann und wollen ihm gerne thun, waS ihm lieb sei; die Sache möge ihnenund anders vorgetragen worden sein, als sie sich wirklich verhalte; sie wollen, daß die SacheHierauf haben gemeine Eidgenossen den HaSfurter ernstlich gebeten, eS dabei gütlich bewendenund sich mit der Erklärung derer von Schwyz zu begnügen und ihnen zu thun, waS W

Gemeine Eidgenossen wollen ihn um alle Sachen für einen frommen Biedermann halten undverdienen. DieS hat er gethan unddie fach den citgenossen gütlich ergeben, vnd sind daw'l ^ ^I. Den kaiserlichen Boten, welche um einen Tag nach Basel geschrieben haben, soll man antn'S' ' ^wissen nichts von Frieden, der Burgunder bekriegt uns täglich dermaßen und halte so wcnia r ^daß wir die Gegenwehr gebrauchen müssen; doch wenn die Gegenpartei einen Frieden machen ed? ^gütlichen Tag leisten wolle, so wollen wir gebührliche Antwort geben :c. mit mekr Worten ^ sieOrdnung in Betreff des KornkaufeS über den Gotthard und nach Welschland hin wird besüste^'^jcdaus dem vorigen Tag (Absch. berathen worden ist. i». Heimbringen, daß man denim BetretungSsallc ergreifen und richten soll. «». GlaruS soll nach Eurwalen schreiben, daßgut herausgegeben und in die Beute gelegt werde. ,». Am Dienstag zu Nacht nach dem(7uli>.im<i<!<>ssl>»ili (?.i. April) sollen Boten aller Orte, die zu Grandson im Feld gewesen, desBcutegutS wegen zu Lucern eintreffen. Das baare Geld soll Jedermann mitbringen. Man soll auch ^berathen, wie man eS mit dem klebrigen, Gold, Silber, Kleinodien und seidenen Gewändern, iiä

«I. Denen von Appenzell soll man schreiben, sie sollen sich mit ihrem LandcSpanner rüsten, «>"