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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Februar 147L.

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Eroberung von Vauxmarcus und sonstige seitherige Vorgänge. Ferner: 1476, 18. März. Walthcr, Bischof zuSitten, anch Hauptmann und Landlcute zu Wallis danken Lucern, Uri, Unterwaldcn und Schwyz,ihren treuen Mit-bürgern und Landlcutcn, anch gar lieben und guten Freunden", für den ihnen geleisteten Beistand, erstatten ihren Glück-wunsch zu dem crfochtcuen Siege und berichten, daß, weil die Savohcr den Waffenstillstand nicht ganz gehalten, sie mitHülfe der Berncr Gundis, Martinäch und St. Moriz eingenommen, mit denen von Saancn Ellen (Aiglc) überfallen,Neucnstadt (Villcncuvc) eingenommen, darnach auf den Bericht, daß die Eidgenossen aus dem Felde gezogen seien,auch ihrerseits ihr Volk haben heimgehen lassen und die Pässe besetzt halten.

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Lttcern. R47E, IR. (Montag nach Itominisooro).

Staatsarchiv eurer» : Lueerner Abschiede, II. I>7,

Boten: Lucern. Schultheiß und Rath. Uri. Muheim. Schwyz. Hans Reding. Unterwaldcn.Ammann von Büren; Heinrich Frunh. Zug. Landis.

Da jenseits des Gotthards in Livinen, Mainthal und Vomatt (Formazzathal) bedeutende Theurungund Mangel an Lebensmitteln herrscht und deshalb viele von da herüber kommen, um Korn zu kaufen, sohat man, um einem Aufschlag in der Eidgenossenschaft vorzubeugen, die alte Ordnung des Kornkaufes wegenerneuert und die Schiffleute von Uri darauf schwören lassen, nämlich so, daß jeder von ihnen nicht mehrdenn 8 Mütt schweres Gut und 2 Viertel Faßmiß wöchentlich kaufen und über den See fertigen soll.Da die von Uri für die Ihrigen in Livinen freien Kornkauf begehrt haöcn, so hat man ihnen das ab-geschlagen und verordnet, daß der Zöllner zu Göschenen hier zu Lucern schwören soll, des Zolls zu warten,wie von Alter her, nämlich, daß er bei seinem Eide wöchentlich nicht mehr denn 4Ledinen", d. i.4 geladene Saumrosse, mit Korn, Kernen, Hafer oder Faßmiß den Berg Yassiren lasse. Dazu hat mandenen von Livinen gestattet, es möge jeder von ihnen herwärts Altdorf so viel Korn kaufen, als jederauf seinem Rücken über den Berg tragen mag. Solches Korn aber sollen sie bei ihrem Eide in ihremLande behalten, für ihre Nothdurft brauchen und nicht außer ihr Land verkaufen. Man soll anch denenvon Zürich schreiben, daß sie Fremde bei ihnen kein Korn kaufen lassen sollen, um solches nach Lam-parten oder Livinen zu führen, anders denn ihre alte Ordnung weist, damit nicht in der EidgenossenschaftTheurung entstehe. Auch Schwyz und Glaruö wird empfohlen, solches in der March und im Oberlandgegen Curwalen und die wälschcn Pässe zu versehen. Ebenso soll man in den Aemtern der Eidgenossen,bei den Klöstern im Argau u. s. w. Vorsorgen, daß kein Korn aus dem Lande verkauft, sondern allesauf die offenen Kornmärkte zu Zürich, Lucern und Zug geführt werde.

8»4.

Bern. R476, 14. Marz.

Staatsarchiv Bern: Lateinisches Missivenbuch, 41k.

Die Eidgenossen schicken den Heinrich Spietzer mit Aufträgen an den König von Frankreich. DerBrief nennt ihn einen:armurum licistiiiriuü, tjuem et virtus eelehri« et 8trenui »sim!> virium exercitntici

völlig aecentiksimum elkieit«. Lateinische« llreditiv uiiter dem Siegel von Bern.