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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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September 1475.

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das nicht thun, so sollen die Boten auf nächsten Tag wieder Vollmacht erhalten, in der Sache zu handeln.

Herr Hug von Landenberg, welcher durch den Götzen, der zu Baden gefangen ist, beschuldigt wird,an der Gefangennahme des Leutpriesters zu Frauenfeld Schuld zu haben, anerbietet sich, seine Unschuldmit Zeugen zu beweisen, wenn man die Kundschaften anhören wolle. Man sagt ihm nichts weiter zu,als man wolle sein Anerbieten heimbringen, erneuert und verlängert ihm aber das Geleit bis aufSt. Gallentag. Auf dem nächsten Tag soll man dann antworten, ob man seine Verantwortung undKundschaft weiter anhören oder ihm die Verzicht zu Baden vorhalten wolle. Sein Begehren, ihn indas Gut seiner Kinder einzusetzen, läßt man auch ruhen bis zum Austrug obgemeldeter Sache; doch hatman dem Landammann im Thurgau befohlen, daß er die Kinder bei dem Gut schirme nach Laut dcSihnen darüber gegebenen Briefes. Der Lehen im Thurgau wegen, welche die Herrschaft zu leihenmeint, wir aber dem Landvogte zu leihen befohlen haben, soll man zu Rath werden, wie man die leihenwolle; man soll die Sache ordnen; ein Schreiber, er sei von Zürich, Lucern oder aus einem andernOrte, welcher der Eidgenossen Nutzen und Ehre zu bedenken wisse, soll dabei sein und ein Urbarbuchaufstellen, damit man in Zukunft sich daran halten könne. Inzwischen soll der Schreiber von Lucernin dem (österreichischen) Urbar suchen, was sich der Lehen wegen darin findet. «. Des Lanz und seinesSchlosses Liebenfels wegen ist derer von Constanz Botschaft abermals hier gewesen und hat begehrt, daßdem Lanz und seiner Ehefrau daS Ihrige wieder zurückgestellt werde, indem wir nie Jemanden, der sichvor uns zu Recht erboten, rechtlos gelassen hätten w., und damit der Lanz nicht veranlaßt werde, seinRecht weiter zu suchen w. Man hat darüber gerathschlagt und mit Schwyz, Zug und Glarus geredet,weil der Lanz Recht geboten und sie das Recht auf Uri aufgenommen haben, so möchten sie mit denIhrigen reden, gütlich von Liebenfels abzuziehen, und betrachten,dz nieman verbunden ist, verpfant zuRecht zu kommen", f. Da die Herzogin von Savoyen sich bei uns um einen Frieden mit dem Herzogvon Burgund bemüht, so hat man beschlossen, sie gütlich anzuhören, wenn sie ferner uns nachreiten undTag setzen lassen wird. Man soll ihren Boten die Vereinigung mit dem König von Frankreich, dieRichtung mit dem Herzog von Oesterreich und die Vereinigung mit den Fürsten und Städten vorhaltenund mit ihnen dergestalt reden, daß man gründlich erkenne,was hinder Inen che". Denen von Unter-walden ist aufgetragen, ihnen dieses zu antworten und ihnen nach Lucern um die Sache Tag zu setzen.

Des Tages wegen, welchen die Räthe dcr Herrschaft dieser schweren Kriegsläufe wegen zu leistenbegehren, wie zu Schaffhauscn geredet ist, will man die Ansehung desselben gewärtigen und inzwischenzu Rath werden, ob man den Tag besuchen oder was man thun wolle. I». Die Voten des Capitelsund des Erwählten von Constanz haben wiederum Klagen angebracht gegen den von Freiberg, er macheNeuerungen, fange Priester lind nehme ihnen das Ihrige, versuche die Gerichte von Constanz in des Her-zogs von Oesterreich Schloß zu Zell zu bringen, unterfange sich zu weihen und Weihebriefe auszustellen,alles wider den Abschied von Schaffhauscn. Man möchte ihn an seinem Beginnen hindern oder sie müßtenGewalt brauchen. Sie haben auch eine Schrift hören lassen, wie sich der Kaiser und die Kurfürsten dcrSache wider den von Freibcrg angenommen haben, indem sie das Visthum Constanz und alle deutschenblande bei ihren Pfründen und Freiheiten schirmen wollen. Sic haben endlich begehrt, man möchte ihnenKürdernißbriefe an den Papst geben, wie vormals; denn der Kaiser und die Kurfürsten hätten dem Papsteauch geschrieben, wenn er den von Sonnenberg nicht bestätigen wolle, so werden sie ihn lehn nun und>hm die Regalien leihen. Darauf hat man ihnen geantwortet, die Sachen seien uns leid, man wolle