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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Zum 1475.

Baden. 1475, 4. Juni.

Staa»»ara,iv Züri«t>: Tschudisckc Sammlung l, ?l>. ^

»». In Sachen des Visthums Constanz hat man einen freundlichen, unterbundenenSchaffhausen gesetzt, auf Sonntag zu Nacht vor St. Maria Magdalena (lli. Juli) daselbst zumann soll seine Boten dahin schicken, damit die Sache desto eher zu gutem Ende gebracht werde"

Altrich wird beauftragt, auch die Bischöfe und Städte Straßburg und Basel nebst einigen g" ^Fürsten und Reichsstädten zu diesem Tage einzuladen. Dem Grafen Otto von SonnenbergLudwig von Freiberg hat man geschrieben und sie gebeten, keine Neuerung, noch sonst etwas O ^licheö mit Bannen oder andcrm vorzunehmen bis nach Ausgang dieses freundlichen Tages- ' ^Einige dem Lanz sein HauS LiebenfelS eingenommen und die von Constanz eine Botschaft hieb" 'haben mit der Bitte, es ihm wieder zu geben, und mit dem Anerbieten deS Rechts aufgenossen Boten, so haben die von Altrich ihre Botschaft mit dem Landvogt nach dem Tluu'g""un, die Knechte zu bewegen, daß sie das HauS räumen oder es zu gemeiner Eidgenossen Hände"lassen. «?. Bezüglich der Eidesleistung im Tburgau hat der Abt von St. Gallen vorgewc» ^ ^Gotteshaus sei ein Fürstenthum des heiligen Reichs und er sei ein Fürst; was er habe, daSohne Mittel vom heiligen Reiche und sei dessen gefreict; eS gebühre einem Fürsten nicht,

Grafen zu schwören und sei auch nicht so von Alter hergekommen. Dazu stehe er für sich und die ^in ewigem Bündniß mit den vier Orten; das wolle er halten, dagegen getraue er nicht, daß ^noch den Landfrieden oder Andcstes schwören solle. Das soll man heimbringen und ratlsschlust^ ^in Sachen zu thun sei. «I. Jeder Bote kennt das Anbringen des Eomthurs von Tobel.

Aug klagen:Da gange ein schölm vnder vnd für vnd bettle an sank Wolffgangs kilchcnbrieffen, dem sh das nit beuolhen haben". Man soll heimbringen, daß man aus denselbenund ihn im VetretungSfalte zu Recht fange; die Auger wollen ihn dann berechtigen, i'. 2^''kennt das Anbringen Graf Otto'S von Sonnenberg und deS Stifts von Eonstanz, wie sicbberqische Partei mit den römischen Bullen gehalten habe, auch wie sie sich über die Tbat gegts ^entschuldigt haben. Denen von Aürich, Aug und Baden ist ausgetragen, von der HauSb^'"Rechnung deS Klosters Wettingen Einsicht zu nehmen, wie davon geredet worden ist. I».

Landvogt im Thurgau eS Aürich verkündet, so soll dieses seine Botschaft in das Thurgau sc"^" ^fachen, als sy wissend", und bei dieser Gelegenheit auch von dem Haushalt und den Rcchl'""^ht"'Stadt Dießenhofen Einsicht nehmen, damit man sehe, wie sie haushalte und wie ihrel. Kein Vogt zu Baden, noch die Geleitsleute sollen weder zu Tagen, noch zu andern ^

auS den Gcleitsbüchsen geben, noch sonst über dieselben gehen, bis man die Jahrrechnung baltdann Kosten ergangen wären, die gemeine Eidgenossen erlaubt haben, so sollen diese ausbezahlt werden, k. Jeder Bote weiß zu sagen, welche Kosten über den Gefangenen zu D"dc"sind und wie die Sache seinetwegen gelassen ist. I. Rechnung: Der Landvogt im Tburgau g'^der sieben Orte k Pfund Halter, 5« Kreuzer für einen Gulden; der Vogt in den Acmtern 6'^. ^"-Orte .17 Pfund Haller; der Vogt im Oberland iedem .12 Pfund Halter, 57 Kreuzer für cim'"