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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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50l) September 1474.

schweren KriegSläusc daran sein, das; der Herzog von Oesterreich baldigst herauskomme, damit von beiden Seiten dicBriese besiegelt werden können. (Staatsarchiv Bern, deutsches Missivcnbuch t!. 29V, 291.)

Zu «> und » Am Schlüsse dieses Abschieds steht die Entschließung der Näthe, Hundert und der Gemeinde vo>Lucern, am Freitag nach der KreuzcSerhöhnng (1V. September) 1474 in der Eapcllc versammelt, über diese bcPunkte eingetragen; sie lautet bezüglich des Anerbietens des Königs von Frankreich in allen Thcilcn o»»chw<unter der Boranssctzung, das; die übrigen Eidgenossen oder der Mchrtheil die Anträge ebcnjallö annehmen >v<Bezüglich des Hccrzngs wollen sie auch thnn, was gemeine Eidgenossen oder der Mchrtheil der Orte,dochvor allen Dingen dic Richtung vom sürftcn von Ocstcrrich vssgcricht werden sol vnd dic vier Stctt am Rh» v»dSwarzwalt swcren söllcnt."

Zu und «>. Vergleiche Olunol, lllonumuntn III. I. S. k>3v: Kaiser Friedrich sindc^ '

Eidgenossen aus, weder dem Grasen Eberhard von Mlrttembcrg, noch der Stadt Rothwcil bei ihrem Strcüc vzu leisten, da er (der Kaiser), um Krieg und Zwietracht zu hindern, schon den Markgrafen von Brandenburg a»Iudert habe, dic Parteien in seinem Ramcn zu vergleiche».

Lueern. 1474, 17. September (Samstag »ach (.'ruw«).

T»aal«archtv vueern: V»lerncr Abschiede. II.

Boten : Zürich. Heinrich Göldli. Bern. NiclauS von Dießbach, Schultheiß, Ritter; ^von Ringgoltinqen, Altschultheiß; HanS .Kuttler, Venner. Lucern. Peter Ruft, Altschultheißi H ^Feer, des Raths. Uri. HanS Püntiner, Altannnann. Schwyz. Cunrad Kuvferschmid, A>n>''Unterwalden. Claus von Zuben. Zug. HanS Zchender. GlaruS. HanS Tschudi.

». Dem Herzog von Mailand wird geschrieben, er mochte den Ammann Wollcb bezahlen, b ^ ^der Ehesache zwischen Ulrich Ammann und der Margaretha Zelger sollen die Boten, welche den be^Abschied gemacht, auf Sonntag nach Michaelis (2. Oktober) zu Lucern sein, um denselben zu crlä>" ^Der Ehesache und dem Vogt ist Aufschub gegeben bis St. Gallentag. r. Heimbringen, daßTremelbuben" und Bettler in der Eidgenossenschaft nicht sich aufhalten oder wandeln lassen so^- "sieBuben, Brenner und Verräther" seien. «I. Zürich, Bern, Lucern, Uri, Schwyz und Glarns ^des Königs von Frankreich wegen Antworten gegeben, wie solche in Schrift gesetzt sind; est

und Zug haben noch nicht völlig Antwort gegeben. «>. Dem Vogt von Baden wird geschrieben >n - ^deöienigen, der Einen erstochen hat. Da die Herzogin von Oesterreich für »hn bittet, daß ^

nachdem er sich mit den Freunden deö Erschlagenen gerichtet, Stadt und Amt wieder öffnenerhalt der Vogt Vollmacht, selben zu begnadigen, der Herzogin zu Ehren und um ihretwillen,der Todtschlag ein ehrbarer gewesen und der Todtschläger sich mit den Freunden verglichen hak. ^ ^pelg(nd<i wegen sol! mmi heimbringen, wie nie! denen von Bern cm der <8nche gelegen ^ ^einige Orte zugesagt haben, mit ihnen darin zu sein, sie aber gern alle Orte darin hätten,erklären, wenn auch Niemand dießfalls mit ihnen gemeinsame Sache machen wollte, so würden ^Schloß und Stadt Mümpclgard nicht von Händen lassen, indem es ein Landesschlüssel sei. AufTage soll man antworten, wer dießfalls zu Bern stehen will; doch bedünkt die Boten, die Eldge""