Mai 1474,
489
74»
Ttans. 1474, TZ. (Montan vor Urbam).
^taatSarctiiv ^ucern: Allgemeine Abschiede, II. 8?.
Zu Stanö vor einer Gemeinde wurde der Ehesache der Margaretha Zelger wegen Folgendes ver-abschiedet: Ulrich Ammann lind Margaretha Zelger oder diejenigen, die billig oder von Rechtswegender letztern Vögte sein sollen, sollen schwören, zwischen jetzt und St. IacobStag nach Rom zu gehen,wohin sie von Constanz gewiesen sind, um da den Entscheid der Sache zu gewärtigen. Die Bulle und daSUrtheil, die an den Bischof von Lausanne gewiesen sind, sollen im Rechte nicht gebraucht werden, sondernab und todt sein. Will Frau Margaretha Zelger nicht selbst mit ihren Vögten nach Rom gehen, so sollensie und die Vögte ihre Bevollmächtigten zu Rom haben und diese sollen bitten, daß man da der Sache imRechte den Auötrag gebe. Die Frau soll nun sofort hinter einen Schultheißen und Rath zu Lucernkommen; doch sotten Ammann und Landlcute zu Nidwalden einen Vogt »Iber ihr Vermögen setzen, derselbes besorge, ihr daraus ihre LcibeSnahrung verabfolge und die Proccßkosten fllr sie bestreite. DerSittli und Ulrich Ammann sollen des LeibcS und GutcS der Frau bis nach Auötrag des Rechts mußiggehen und mit Eiden und Tröstungen hieflir Sicherheit geben.
744
Hiuttrn. 1474, ?. und z. Hunt (Donstag und Freitag in der Pfillgsnvochc).
«»<x>»»ar«l,iv «,,c»rn! ku«rn«r Absibiedt. ». !» k. Allgemeine Abschiede. N. «Z.
Boten: Zürich. Hanö Waldmann. Bern. Pctermann vom Stein. Lucern. Schultheiß Rust;Schultheiß Haöfurter. Uri, HanS FrieS, Altammann; HanS zum Brunnen. Schwyz. Ammann Zacob.Zug. Heinrich Trinkler. GlaruS. Hermann Eggel; Ott Wanner. Unterwalden ....
«. „Ätem als anbracht ist, wie dz etlich dar vff gangen, das min Herr von Costcntz von dem bistumstan vnd daä einem andren ubergeben söl, ist den von Zürich entpfolhen, mit mim Herrn von Costentzze reden, dar vor zesind vnd dz nüt zetund." I». Verhandlung über die Ehesache der Margaretha Zelger:Wiederholung deö Abschiedes zu StanS vom Lll. Mai (Absch. 74.t) mit dem Zusatz: Die von Unter-walden sollen der Frau sofort einen Vogt geben und am nächsten Sonntag nach unscrö Herrn Fron-leichnamotaq (IL. Zum) sollen der Vogt und die Frau und ebenso auch der Sittli lind Ulrich Ammannzu Lucern sein; da sollen dann die verabredeten Sachen verbrieft und mit Eiden und Tröstung versorgtwerden.
n nach dem Lucerncr Abschicdcband lt. IS l>., <l. ü. Donstag in der Psüigstwochc. — i> nach dem All-gemeinen Abschicdcband It. 83, <1. <1. Freitag in der Pfingstwochc.
l!L